Reutlingen: Zwei Kaninchen auf Gartengrundstück ausgesetzt, ein Tier entkommen – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierquäler gesucht: Einem Internetpost zufolge haben Unbekannte zwei Kaninchen in einem Gartengrundstück auf der Achalm ausgesetzt. Der Garten ist rund 3,5 Kilometer vom Reutlinger Tierheim entfernt. Spaziergänger entdeckten die Tiere und alarmierten die Behörden. Mehreren Polizeibeamten, einer Mitarbeiterin des Tierheims Reutlingen und weiteren Helfern gelang es, eines der Kaninchen einzufangen, doch das andere entkam. Später stellte sich heraus, dass das gerettete Kaninchen schwanger war. Das Tierheim Reutlingen versorgt nun die Mutter und das überlebende Baby.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Wir möchten helfen aufzuklären, wer die beiden Kaninchen auf der Wiese zurückgelassen und damit ihren Tod in Kauf genommen hat. Das zweite Tier ist nun schutzlos den Gefahren der Natur, Hunger, Durst und anderen Tieren ausgeliefert. Vielleicht ist es schon tot“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Der ehemalige Halter oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und das Tierheim um Hilfe bitten müssen, anstatt die Tiere sich selbst zu überlassen. Sie einfach auszusetzen ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wir hoffen auf zielführende Hinweise aus der Bevölkerung, um das ehemalige Zuhause der Tiere zu ermitteln.“

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistungen unterlassen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.

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