Wenn der tierische Mitbewohner stirbt – PETA gibt Rat für die letzten Stunden und berät zu Bestattungsmöglichkeiten

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Wenn der tierische Mitbewohner stirbt, ist das für den Halter eine schwere Zeit. Meist waren die Tiere jahrelang treue Begleiter, engste Freunde und Familienmitglieder. Manchmal geht das Leben ganz plötzlich vorbei, manchmal steht vor dem Tod auch eine lange Krankheitsgeschichte. Zu der Trauer kommen dann meist Überlegungen, mit denen sich Tierhalter oft noch Zeit lassen wollten: Was soll mit den sterblichen Überresten des Tieres passieren? Welche Möglichkeiten gibt es, den Liebling würdevoll zu bestatten? Damit im Ernstfall keine überhasteten und unüberlegten Entscheidungen getroffen werden müssen, sollten Tierhalter diese Fragen frühzeitig klären und, wenn hilfreich, auch notieren. Auch die Kosten, die bei einer Bestattung des Tieres entstehen können, sind im Vorfeld zu beachten. PETA-Experte Björn Thun gibt Tipps, um den letzten Gang so würdevoll und organisiert wie möglich zu gestalten.

„Abschied von einem tierischen Familienmitglied zu nehmen, gehört sicherlich zu den traurigsten Momenten im Leben einer Mensch-Tier-Beziehung. Und doch ist in solchen Momenten Weitsicht gefragt. Denn unsere Hunde, Katzen und Kleintiere sind auf unsere Hilfe und unseren Beistand angewiesen“, so Björn Thun. „Dabei ist es zum einen wichtig, die Tiere in ihren letzten Stunden nicht allein zu lassen und zum anderen die Möglichkeiten der darauffolgenden Bestattung bereits zu kennen. So verschafft man sich in der schweren Zeit weniger Organisationsdruck und hat den nötigen Freiraum, um zu trauern.“

Folgende Möglichkeiten zur Bestattung von tierischen Begleitern gibt es:

  • Tier im eigenen Garten begraben

Der eigene Garten als letzte Ruhestätte für den tierischen Begleiter ist heutzutage – wenn vorhanden – sehr beliebt. In diesem Fall gibt es ein paar Dinge zu beachten, obwohl es grundsätzlich erlaubt ist, Tiere im eigenen Garten bzw. auf dem eigenen Grundstück zu begraben. Ein Blick in die Durchführungsverordnung im „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ kann dabei hilfreich sein. Am besten erkundigen sich Halter bei der eigenen Gemeinde oder Stadt danach, was erlaubt und was verboten ist, um ganz sicherzugehen. Je nach Gemeinde und Bundesland sind Tiere von gewisser Größe und Gewicht von der Bestattung im eigenen Garten ausgenommen. Grundsätzlich gilt: Das Grab darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Der verstorbene tierische Mitbewohner muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden und darf zuvor nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben. Den Leichnam mit einem großen Stein zu bedecken, bevor man das gegrabene Loch wieder füllt, kann verhindern, dass ein anderes Tier das Grab freilegt. Das Vergraben von sterblichen Überresten auf Feldern, Wiesen oder im Wald ist verboten und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

  • Einäscherung – Tier in der Urne mitnehmen

Viele Menschen haben jedoch keinen eigenen Garten und wollen den verstorbenen tierischen Freund trotzdem bei sich in der Nähe haben. In diesem Fall bietet sich eine Einäscherung an.

So kann auch bei einem Umzug die Asche des Tieres beispielsweise in einer Urne ein Leben lang mitgenommen werden. Die Kosten für eine Einäscherung in einem Tierkrematorium sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Hier besteht auch die Wahl, ob das Tier allein oder zusammen mit anderen Tieren verbrannt wird. Es gibt zwei Möglichkeiten: Tierhaltende können den Weg über einen Tierbestatter wählen. Der holt den verstorbenen tierischen Freund in der Tierarztpraxis oder bei den Tierhaltenden zuhause ab und bringt die Asche nach der Kremierung wieder zurück. Oder der Halter fährt selbst in ein Tierkrematorium und gibt den Körper des tierischen Freunds vor Ort ab. Tierhaltende haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Urnen die passende zu wählen. Teilweise bieten Bestattungsinstitute auch an, andere Erinnerungsstücke anzufertigen, wie beispielsweise ein Fußabdruck des tierischen Freundes in einem Rahmen.

  • Tierfriedhof und Friedwälder

Es gibt auch die Möglichkeit, den tierischen Begleiter auf einem Tierfriedhof zu beerdigen. Dieser ist vergleichbar mit einem Friedhof für Menschen und wird bereits in einigen Städten angeboten. Hier fallen Kosten für das Grab und die Beisetzung der Urne an. Ein Tierfriedhof ist für viele Tierhaltende ein schöner Ort, der immer wieder besucht werden kann und an dem das Tier seine letzte Ruhe findet.

  • Bestattung auf einem Mensch-Tier-Friedhof

Auf einem Mensch-Tier-Friedhof haben Tierhaltende die Möglichkeit, sich gemeinsam mit ihrem tierischen Mitbewohner beerdigen zu lassen, wenn auch ihre Zeit gekommen ist. Bundesweit gibt es nur wenige Mensch-Tier-Friedhöfe, jedoch ist die Tendenz steigend, da die Nachfrage danach wächst. Auch in diesem Fall entstehen Kosten für die Miete des Grabs und die Grabpflege.

  • Tierkörperbeseitigungsanlage

Tierärzte bieten meist auch an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Wird das Tier nicht kremiert, kann es in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden. Dort werden die Tiere aber meist ebenfalls verbrannt.  

Wenn tierische Begleiter als sogenannte Nutztiere gelten, müssen ihre Körper nach ihrem Tod laut Gesetz in die Tierverwertung gegeben werden. Die Abholung ist kostenpflichtig. Leider ist dieser Vorgang zudem extrem würdelos und kann für den Menschen eine traumatische Erfahrung sein. Denn die Körper von Schwein, Schaf oder Ziege werden wie Gegenstände behandelt und erfahren keinen respektvollen Umgang wie die von Hund, Katze oder Pferd. Wie das aussehen kann, ist in diesem Video zu sehen. Tierverwertung bedeutet weiterhin, dass die vierbeinigen Lieblinge unter anderem zu tierischen Endprodukten, sprich Nahrung für andere Tiere, verarbeitet werden.

PETA wünscht allen Tierhaltenden viel Kraft in Zeiten von Trauer und Abschied!

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.

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