Augsburg / Stuttgart, 16. März 2023 – Drei der fünf Kinder einer Wölfin und eines Haushundes, die zusammen mit ihrer Mutter im Landkreis Rhön-Grabfeld lebten, wurden erschossen. Das teilte das Thüringer Umweltministerium am Mittwoch mit. PETA hatte das Landesamt für Umwelt in Augsburg im Dezember aufgefordert, die Jagdfreigabe zurückzuziehen und die Welpen stattdessen vor Eintritt der Geschlechtsreife sterilisieren zu lassen. Die jungen Wolfshybriden hätten somit weiterleben können, ohne den Genpool der Wolfspopulation zu gefährden. Die Tierrechtsorganisation wies zudem auf die strafrechtliche Relevanz der geplanten Tötung hin. PETA hat gegen die Behörde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erstattet.
„Drei Wolfskinder mussten sterben, weil sie nicht ‚reinrassig‘ waren – und das, obwohl es Alternativen wie die Sterilisation gab“, so Scarlett Treml, Fachreferentin bei PETA. „Das Tierschutzgesetz wurde also offensichtlich mit Füßen getreten, diese Schande darf nicht unbestraft bleiben. Das Landesamt für Umwelt ist jetzt in der Verantwortung, die Tötung weiterer Wölfe zu verhindern. Wer den Wolf wirklich schützen will, hört als Allererstes damit auf, ihn zu jagen.“
Tötung verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Nach § 17 Nr. 1 des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, ein Tier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten. Laut PETA stellen Artenschutzerwägungen in diesem Fall keinen vernünftigen Grund dar. Die Tiere hätten stattdessen etwa betäubt und sterilisiert werden können. In einem ähnlichen Fall ist es 2008 nach einer Anzeige von PETA zu einer Verurteilung der Verantwortlichen gekommen. Tigerbabys waren im Zoo Magdeburg getötet worden, weil sie nicht „reinrassig“ waren.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie in irgendeiner Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
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