Siegelsbach / Stuttgart, 9. November 2021 – Kein Entkommen: Am Montag, den 18. Oktober, war abends ein Feuer in einem Stall in Siegelsbach ausgebrochen. Bei dem Stallbrand starben rund 20 schwangere Schweine sowie etliche Ferkel qualvoll in den Flammen. Jährlich sterben Zehntausende Tiere bei Stallbränden, weil die gesetzlichen Vorgaben unzureichend sind. PETA hat nun bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet. Denn aufgrund mutmaßlich unzureichender Brandschutzmaßnahmen wurde möglicherweise billigend in Kauf genommen, dass die Schweine und Ferkel qualvoll ersticken oder bei vollem Bewusstsein verbrennen. PETA dankt den am Einsatz beteiligten Feuerwehrmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie allen Helfenden, die sich für die Rettung der Tiere eingesetzt haben.
„Jeder Tod eines Tieres, welches bei einem Stallbrand stirbt, wurde nach Auffassung von PETA aufgrund der mangelnden Brandschutzvorgaben billigend in Kauf genommen. Landwirtinnen und Landwirte züchten diese unschuldigen Lebewesen schließlich überhaupt erst in eine leidverursachende Umgebung hinein. Doch um die Tiere vor dem Verbrennen zu schützen und auch den Schaden für die Landwirte möglichst gering zu halten, ist auch die Politik gefragt, gesetzliche Regelungen zu verschärfen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Alle Menschen können etwas gegen solch schreckliche Vorfälle tun. Denn würden alle vegan leben, wäre das nicht passiert.“
PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war.
Tiere, die zu Ernährungszwecken gehalten werden, gelten als reine Produktionsgüter. Verbrennen oder ersticken sie bei einem Stallbrand, wird ausschließlich der entstandene Sachschaden berechnet. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeutet jedoch nicht nur ein Brandfall Leid und Tod. Ganz gleich, ob Rind, Schwein oder Huhn, ob konventionelle oder ökologische Haltung: Tiere als leidensfähige Lebewesen werden anhand ihrer Leistung und ihres Nutzens für den Menschen beurteilt. Für Fleisch, Milch und Eier werden sie ausgebeutet und getötet, obwohl sie ihr natürliches Lebensalter nicht annähernd erreicht haben. Kopfüber an einem Bein hängend wird ihnen im Schlachthaus die Kehle durchtrennt – Millionen Tiere sind dabei nicht ausreichend betäubt [1].
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
[1] Deutscher Bundestag (2012): Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Drucksache 17/9824. Online abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/100/1710021.pdf. (09.11.2021).
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