Trotz Beweisen zu tierschutzwidriger Hundehaltung: Veterinäramt Köln reagiert seit Wochen nicht

Kleiner, schwarz-weißer Hund sitzt auf einem verdeckten und vollgestelltem Balkon

Hund muss auf abgehangenem Balkon leben: Ende September erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung zu einer tierschutzwidrigen Hundehaltung aus Köln-Höhenhaus. Beigelegt war ein Video, auf dem ein Balkon im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses zu sehen ist, der mit Folien und Vorhängen zu allen Seiten blickdicht gemacht wurde. Nach Angaben der Whistleblower wird dort ein Hund dauerhaft gehalten. PETA hat dem Veterinäramt Köln die Situation am 26.09. gemeldet. Vier Tage später wurden der Organisation weitere Bilder zugespielt, auf denen der Vierbeiner eindeutig zu erkennen sei. Den Aussagen der Augenzeugin zufolge sei der Hund heiser, übergewichtig und mache einen vernachlässigten Eindruck. Ihm stünden zwar Hundehütte und Nahrung zur Verfügung, das Essen sei jedoch verschimmelt, die hygienischen Bedingungen auf dem Balkon mangelhaft, Wasser gebe es keines. Kot sei ebenfalls auf dem Balkon zu sehen. Anfang Oktober hat sich die Tierrechtsorganisation daraufhin erneut an das Veterinäramt gewendet und appelliert, den Hund zeitnah aus der Haltung zu nehmen sowie ein Tierhalteverbot gegen die Halter zu verhängen. Die Behörde gab auch nach telefonischer Rückfrage keine Antwort zu ihrem weiteren Vorgehen. Am Montag erreichte die Tierrechtsorganisation erneut ein Video von der unveränderten Situation. PETA hat Strafanzeige gegen die Halter bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet und appelliert an die Öffentlichkeit, sich ebenfalls an das Kölner Veterinäramt zu wenden und die Beschlagnahmung des Hundes zu fordern.

„Es ist unfassbar, dass das Veterinäramt diese traurige Hundeseele nicht sofort aus der tierquälerischen Haltung herausgenommen hat“, so Lisa Bechtloff, Campaignerin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „Der Hund wird offenbar seit Jahren auf einem etwa zwei Quadratmeter großen Balkon inmitten von Dreck und Kot gehalten und vollkommen sich selbst überlassen. Das Veterinäramt hätte aufgrund der Aufnahmen der Whistleblower sofort reagieren müssen. Warum sie das Tier weiterhin leiden lassen, ist nicht nachvollziehbar und vollkommen inakzeptabel.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt

Die Organisation weist darauf hin, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist: Es handelt sich um eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. PETA appelliert zudem an alle Menschen, die mit dem Gedanken spielen, ein Tier bei sich aufzunehmen, niemals im Internet, im Zoohandel oder bei einem Züchter zu kaufen. Denn jeder Kauf eines gezüchteten Tieres nimmt einem der vielen Hunderttausenden Tiere in Tierheimen die Chance auf ein neues Zuhause. Daher sollten sich Interessierte stets an lokale Tierheime wenden und einen tierischen Mitbewohner adoptieren statt kaufen

Wer Missstände oder Tierquälerei beobachtet, kann sich über ein Formular bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Der Hund auf dem vollkommen verdreckten Balkon in Köln. / © PETA Deutschland e.V.

Dieses und ein weiteres Bild können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden. Das Video ist auf Anfrage verfügbar.

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