Hundert Hühner sterben bei Stallbrand in Lorch – PETA erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen

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Kein Entkommen: Einer Polizeimeldung zufolge brach vergangenen Freitag gegen 01:30 Uhr ein Brand in einem Hühnerstall des Kleintierzuchtvereins in Lorch aus. Dabei starben etwa hundert Hühner qualvoll in den Flammen. Die Einsatzkräfte konnten keine Tiere retten. Als Brandursache werden Wärmelampen vermutet. PETA hat am 17. Juni Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen (Az: 28AR 240/24) erstattet. Noch immer sind unzureichende Brandschutzmaßnahmen ein häufiger Grund dafür, dass die Tiere in den Ställen qualvoll ersticken oder bei vollem Bewusstsein verbrennen. Jährlich sterben so Zehntausende Tiere bei Stallbränden, weil die gesetzlichen Vorgaben mangelhaft sind oder fahrlässiges menschliches Verhalten zum Tod der Tiere führt. Die Tierrechtsorganisation dankt den am Einsatz beteiligten Feuerwehrmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, sowie allen Helfenden.

„Jeder Tod eines Tieres, welches bei einem Stallbrand aufgrund mangelnder Brandschutzmaßnahen stirbt, wurde nach Auffassung von PETA billigend in Kauf genommen. Um die Tiere vor dem Verbrennen zu schützen und auch den Schaden für die Landwirte möglichst gering zu halten, ist zudem die Politik gefragt, gesetzliche Regelungen zu verschärfen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Wir appellieren außerdem an Zuchtverbände, den Rassewahn zu stoppen und keine Tiere mehr für Ausstellungen oder zu Nahrungszwecken zu missbrauchen.“

Mangelnder Brandschutz in vielen Tierställen

PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt bestehende Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war. Die Tierrechtsorganisation dankt den am Einsatz beteiligten Helfenden, die sich für die Rettung der Tiere eingesetzt haben.

Landwirtschaftliche Tierhaltung bedeutet immer Tod

Tiere, die zu Ernährungs- oder Rassezuchtzwecken gehalten werden, gelten meist als reine Produktionsgüter, ob in landwirtschaftlichen Betrieben oder Kleintierzuchtvereinen. Verbrennen oder ersticken sie bei einem Stallbrand, wird ausschließlich der entstandene Sachschaden berechnet. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeutet jedoch nicht nur ein Brandfall Leid und Tod. Ganz gleich, ob Rind, Schwein oder befiederte Tiere, ob konventionelle oder ökologische Haltung: Tiere als leidensfähige Lebewesen werden anhand ihrer Leistung und ihres Nutzens für den Menschen beurteilt. Für Fleisch, Milch und Eier werden sie ausgebeutet und getötet, obwohl sie ihr natürliches Lebensalter nicht annähernd erreicht haben. Kopfüber an einem Bein hängend wird ihnen im Schlachthaus die Kehle durchtrennt – Millionen Tiere sind dabei nicht ausreichend betäubt. [1] Auch Hühner in Zuchtvereinen werden oftmals zu Nahrungszwecken gehalten oder aber, weil bestimmte Rassen für Ausstellungen gezüchtet werden. PETA appelliert daher an alle Menschen, die Zucht nicht zu unterstützen und stattdessen hilfsbedürftigen Hühnern aus dem Tierschutz ein Zuhause zu schenken.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag (2012): Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Drucksache 17/9824. Online abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/100/1710021.pdf. (Letzter Zugriff am 16.04.2024).

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