Reutlingen: Wellensittich in Plastikschale an Bushaltestelle ausgesetzt, Vogel stirbt noch auf dem Weg zum Tierarzt – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierquäler gesucht: Einem Beitrag des Reutlinger Tierheims vom 20. Juli zufolge haben Unbekannte einen Wellensittich im Stadtteil Römerschanze ausgesetzt. Ein Zeuge entdeckte den Vogel an einer Bushaltestelle und informierte das Tierheim. Der Wellensittich war in einer Plastik-Erdbeerschale mit winzigen Löchern ohne Wasser oder Nahrung eingesperrt. Darunter befanden sich ein Pappkarton und ein Deckel, auf dem der Vogel saß. Er war in einem sehr schlechten Zustand, sein Schnabel stand ab und er war aufgeplustert. Der Wellensittich kollabierte und starb noch auf dem Weg zum Tierarzt.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder beim Tierheim, der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Wir möchten helfen aufzuklären, wer den Wellensittich in so einem schlechten gesundheitlichen Zustand einfach in der Hitze zurückgelassen und damit seinen Tod in Kauf genommen hat“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Der herzlose Halter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim oder einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen. Von der Politik fordern wir Maßnahmen gegen den ausufernden Handel mit Tieren. Unter anderem sollten angehende Tierhalter vorab einen Fachkundenachweis ablegen müssen. Das würde Spontankäufe und das Aussetzen von Tieren eindämmen.“                                                                                                          

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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