Igel und Waschbär in Baumarkt-Schnappfalle schwer verletzt – PETA appelliert an OBI, grausame Fanggeräte auszulisten

Verletzter Igel auf gelber Decke.

PETA hat wiederholt Meldungen über Wildtiere erhalten, die in baumarktüblichen Nager-Schnappfallen schwer verletzt wurden. Zuletzt erreichte die Tierrechtsorganisation im Juni die Nachricht, dass ein Igel im bayerischen Kelheim erhebliche Verletzungen erlitt. Zuvor wurde einem Waschbären in einer solchen Falle die Pfote abgetrennt, woraufhin er getötet werden musste. Anhand von Fotos identifizierte PETA den Hersteller der Fallen, die Swissinno Solutions AG. Ende Juni kontaktierte die Organisation das in der Schweiz ansässige Unternehmen sowie Baumärkte und Gartencenter, welche die Schnappfallen in Deutschland in ihren Geschäften oder Online-Shops anbieten. Dazu zählt auch OBI mit Sitz in Wermelskirchen. Den Appell, die Fallen auszulisten, lehnte die Baumarktkette jedoch ab und machte Anwendungsfehler für die Verletzungen der Wildtiere verantwortlich. Kaufland sagte dagegen sofort zu, die Fallen von seinem Online-Marktplatz zu entfernen. Um auf die Grausamkeit der Fanggeräte aufmerksam zu machen, veröffentlicht PETA heute auf ihrer Internetseite Fotos von den verwundeten Tieren und fordert OBI erneut auf, sie aus dem Sortiment zu nehmen.

„In Ratten- und Mausefallen finden nicht nur Nager, sondern auch andere Wildtiere häufig einen qualvollen Tod. Dass sie jedes Jahr tausendfach in Geschäften und Online-Shops verkauft und von Privatpersonen angewandt werden, muss endlich gestoppt werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Dass diese Fallen grausam sind und daher gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, dürfte unbestritten sein. Insbesondere, weil es mit Lebendfallen und anderen tierfreundlichen Abwehrmaßnahmen zahlreiche geeignete Alternativen gibt. Wir appellieren neben den Unternehmen daher auch an die Politik, ein Ende des Verkaufs solcher Fallen auf den Weg zu bringen.“

Gesetzeslücken bei der Anwendung von Schlagfallen

Gemäß § 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz ist es verboten, zum Fangen […] von Wirbeltieren Vorrichtungen […] anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Handelsübliche Mausefallen sind mit dieser Regelung laut dem maßgeblichen Kommentar zum Tierschutzgesetz nicht zu vereinbaren [1]. Sie sind mit einem hohen Schmerzrisiko verbunden, weil der schnell tötende Genickschlag nicht garantiert werden kann. Dies zeigt sich daran, dass sich die gefangenen Tiere häufig noch längere Zeit bewegen. PETA fordert daher ein gesetzliches Verkaufs- und Anwendungsverbot dieser Fallen.

Viele handelsübliche Nagerfallen entsprechen hinsichtlich ihrer Bauart einem sogenannten Tellereisen, bei dem der Stahlbügel nach Tritt auf eine köderbestückte Plattform auslöst. Seit 1995 dürfen Tellereisen EU-weit zwar verkauft, aber nicht angewandt werden. Grund dafür ist, dass die Tiere bei diesem Bautyp oft nur mit einer Pfote oder anderen Körperteilen gefangen werden und sich ihr Tod über Stunden oder sogar Tage hinziehen kann.

Der Einsatz von Schnappfallen anderen Bautyps durch Jagdausübungsberechtigte, etwa sogenannte Totschlagfallen, ist durch das Jagdgesetz reglementiert und mit Auflagen versehen. Diese Auflagen gelten jedoch nur für Tiere, die unter das Jagdrecht fallen. In acht Bundesländern sind auch diese Fallen aufgrund ihrer Grausamkeit verboten.

Ein toter Waschbär ohne Pfote in einer blauen Box, sowie die Schnappfalle, die seine Pfote abgetrennt hat.

Warnung: Die Bilder unter folgendem Link zeigen Blut und ein schwer verletztes Tier. Sie können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Verletzter Igel auf gelber Decke.
Igel in Wildenberg durch handelsübliche Nager-Schlagfalle schwer verletzt

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, 4. Auflage 2023, TierSchG § 13, Rn. 12.

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