Qualvoller Nager-Tod: PETA fordert Verbot von Mausefallen im neuen Tierschutzgesetz

Verletzter Igel auf gelber Decke.

Auch Igel und Waschbär in Schnappfallen schwer verletzt

PETA hat wiederholt Meldungen über Wildtiere erhalten, die in baumarktüblichen Nager-Schnappfallen schwer verletzt wurden. Gerade wird das Tierschutzgesetz überarbeitet. Zu diesem Anlass fordert die Tierrechtsorganisation die Bundesregierung auf, den Verkauf dieser Fallen in Bau- und Supermärkten sowie Online-Shops für den privaten Gebrauch zu verbieten. Mause- und andere Schnappfallen sind laut Tierschutzgesetz theoretisch bereits illegal, jedoch setzen die Justizbehörden existierende Regelungen mangels eines klar definierten Verbots nicht um. Gemäß § 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz ist es verboten, zum Fangen […] von Wirbeltieren Vorrichtungen […] anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Handelsübliche Mausefallen sind mit dieser Regelung laut dem maßgeblichen Kommentar zum Tierschutzgesetz nicht vereinbar [1]. Sie sind mit einem hohen Risiko für lang anhaltende Schmerzen verbunden, weil der schnell tötende Genickschlag nicht garantiert werden kann.

„In den Nagerfallen finden nicht nur Mäuse, sondern auch andere Wildtiere häufig einen qualvollen Tod. Dass sie jedes Jahr tausendfach in Geschäften und Online-Shops verkauft und von Privatpersonen angewandt werden, muss endlich gestoppt werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Dass diese Fallen grausam sind und daher gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, dürfte unbestritten sein. Insbesondere, weil es mit Lebendfallen und anderen tierfreundlichen Abwehrmaßnahmen zahlreiche geeignete Alternativen gibt.“

Auch Wildtiere in Mause- und Rattenfallen schwer verletzt

Zuletzt erreichte die Tierrechtsorganisation im Juni die Nachricht, dass ein Igel durch eine Schnappfalle im bayerischen Kelheim erhebliche Verletzungen erlitt. Zuvor wurde einem Waschbären im Landkreis Ludwigsburg in einer solchen Falle die Pfote abgetrennt, woraufhin er getötet werden musste. Ende Juni kontaktierte die Organisation Baumärkte und Gartencenter, welche diese Fallen in Deutschland in ihren Geschäften oder Online-Shops anbieten. Den Appell, die Fallen auszulisten, lehnten die meisten Unternehmen jedoch ab und machten meist Anwendungsfehler für die Verletzungen der Wildtiere verantwortlich. Nur das Unternehmen Kaufland sagte zu, die Art der Fallen, in welche der Waschbär und der Igel geraten waren, von seinem Online-Marktplatz zu entfernen.

Gesetzeslücken bei der Anwendung von Schlagfallen

Viele handelsübliche Nagerfallen entsprechen hinsichtlich ihrer Bauart einem sogenannten Tellereisen, bei dem der Stahlbügel nach Tritt auf eine köderbestückte Plattform auslöst. Seit 1995 dürfen Tellereisen EU-weit nicht mehr angewandt, aber weiterhin verkauft werden. Grund für das Verbot ist, dass die Tiere bei diesem Bautyp oft nur mit einer Pfote oder anderen Körperteilen gefangen werden und sich ihr Tod über Stunden oder sogar Tage hinziehen kann.

Der Einsatz von Schnappfallen anderen Bautyps durch Jagdausübungsberechtigte, etwa sogenannte Totschlagfallen, ist durch das Jagdgesetz reglementiert und mit Auflagen versehen. Diese gelten jedoch nur für Tiere, die unter das Jagdrecht fallen. In acht Bundesländern sind auch diese Fallen aufgrund ihrer Grausamkeit verboten.

Ein toter Waschbär ohne Pfote in einer blauen Box, sowie die Schnappfalle, die seine Pfote abgetrennt hat.

Warnung: Die Bilder unter folgendem Link zeigen Blut und ein schwer verletztes Tier. Sie können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Verletzter Igel auf gelber Decke.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, 4. Auflage 2023, TierSchG § 13, Rn. 12.

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