Lkw mit schwangeren Kühen vier Wochen an türkischer Grenze festgehalten – PETA erstattet Strafanzeige und fordert Verbot von Langstrecken-Tiertransporten

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Qualvolle Fahrt in den Tod: Mitte September wurden zwei Lkw voll schwangerer Kühe aus Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Monat lang an der bulgarisch-türkischen Grenze festgehalten. Weil in Brandenburg Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten waren, wurde die Einreise verweigert. Außerdem gab es ein Kommunikationsproblem zwischen den verschiedenen Behörden. Die Transporter wurden in dieser Zeit nicht gereinigt, neu geborene Kälber starben. Auch die kurzzeitige Unterbringung in einem provisorischen Stall mit Wasser und Nahrung verbesserte den Zustand der Tiere nicht. Nach knapp einem Monat wurden sie zu einem nahen Schlachthof transportiert und getötet. Einige der 69 Kühe sowie ihre teils ungeborenen Kälber starben bereits vorher. PETA hat am 29. Oktober 2024 bei der Staatsanwaltschaft Cottbus Anzeige wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Diese richtet sich an die Mitarbeiter des Veterinäramts Elbe-Elster und die Fahrer der Tiertransporter. Nun gibt es einen weiteren, ähnlichen Fall. 24 Tage lang standen 47 Rinder aus Rumänien ohne Nahrung und Wasser auf einem Transporter an eben dieser bulgarisch-türkischen Grenze.

„Katastrophale hygienische Zustände, lange Strecken bei oft unzureichender Versorgung mit Wasser und Nahrung, schlechter Witterungsschutz und ein gewaltsamer Umgang beim Verladen sind der Standard bei solchen Tiertransporten“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei PETA. „Obwohl die europäischen Regelungen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 bis zum Ankunftsort eingehalten werden müssen, werden auch vorgeschriebene Ruhepausen der Fahrer oft nicht eingehalten. Die Qualen, die die Kühe auf dem Weg zur und an der türkischen Grenze aufgrund von Behördenversagen durchmachen mussten, sind unvorstellbar. Die deutschen Behörden stehen hier in der Verantwortung. Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung, sich für ein grundsätzliches und EU-weites Verbot von zumindest Langstreckentransporten einzusetzen.“

Schlupflöcher ermöglichen Transporte trotz bestehender Verbote

Aus Tierschutzgründen haben mehrere Bundesländer vor wenigen Jahren Tiertransporte in einige Nicht-EU-Staaten per Erlass untersagt. Transporte in andere EU-Länder sind jedoch weiterhin gängige Praxis. Von dort können die Lebewesen dann weiterhin in Nicht-EU-Staaten verfrachtet werden. In der ARD-Dokumentation „Tiertransporte gnadenlos – Viehhandel ohne Grenzen“ [1] wurde deutlich, dass Rinder beispielsweise nach einer qualvollen Mast in Spanien von dort aus nach Nordafrika weitertransportiert werden. Berichte von Amtstierärztinnen, Tierschützenden sowie Journalisten belegen, dass die Tiere auf vielen der teils tagelangen Routen nicht oder nur unzureichend versorgt werden. Auf den Strecken fehlen oftmals Entlade- und Versorgungsstationen. Infolgedessen müssen die sie auf den Fahrzeugen tage- oder wochenlang dicht an dicht in ihren Exkrementen ausharren. Auch schwangere Kühe oder Kälber, die noch auf Muttermilch angewiesen sind, müssen teils lange Fahrten ertragen – der Tod vieler Tierkinder ist somit von vornherein einkalkuliert. Die Überlebenden werden in den Zielländern unter grausamsten Bedingungen – häufig ohne Betäubung – getötet. Nach PETAs Auffassung verstoßen solche Transporte regelmäßig gegen die EU-Transportverordnung. [2] Im vergangenen Jahr wurden allein aus Deutschland etwa 25.000 Rinder in die Türkei transportiert. 

Bundestierschutzbeauftragte spricht sich für Transportverbot aus

Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari veröffentlichte kürzlich eine Stellungnahme zum Thema Langstreckentransporte. Aus dieser geht hervor, dass sie die Aufnahme eines generellen Exportverbots in das Tierschutzgesetz befürwortet. Das Verbot beziehe sich dann auf außereuropäische Drittstaaten, die als Tierschutzhochrisikostaaten einzustufen sind, heißt es. [3]

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] 37 Grad: Tiertransport grenzenlos. Online abrufbar unter: https://www.ardmediathek.de/video/37-grad/tiertransport-grenzenlos/zdf/Y3JpZDovL3pkZi5kZS9QUk9EMS9TQ01TXzBjYmI4OWU2LThmNGItNGZkNi1iZWVhLTE0N2VkNzU0NTI0OQ. (06.11.2024).
[2] Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2009): Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV). Online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX%3A32005R0001%3ADE%3AHTML. (06.11.2024).
[3] Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz (2024): Stellungnahme zu den rechtlichen Möglichkeiten auf Bundesebene, Tiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten zu verhindern. Online abrufbar unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/tierschutzbeauftragte/stellungnahme-eu-tiertransportverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2. (06.11.2024).

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