Nachweis kann schwere Unfälle verhindern und ermöglicht Hunden ein tiergerechteres Leben
Im Kreis Vorpommern-Rügen kam es am Mittwoch, dem 27. November, zu zwei Beißvorfällen. In Putbus auf Rügen wurde einem Medienbericht zufolge eine 77-Jährige von zwei Hunden attackiert. Die Vierbeiner haben sich von ihren Leinen losgerissen und die Seniorin gebissen. Die Halterin sei anschließend einfach weitergegangen. Ebenfalls am Mittwoch wurde einem weiteren Medienbericht zufolge in der Gemeinde Jakobsdorf ein 35-jähriger Paketbote von einem Hund attackiert. Als der 35-Jährige ein Paket zustellen wollte, wurde er von einem angeleinten Vierbeiner angesprungen und gebissen. Der Mann wurde verletzt und musste im Krankenhaus Stralsund behandelt werden. Die Polizei ermittelt in beiden Fällen jeweils gegen die Hundehaltenden. Angesichts dieser Vorfälle fordert die Tierrechtsorganisation PETA die Landesregierung auf, den sogenannten Hundeführerschein in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen.
„Meist liegt das Problem nicht bei den Hunden selbst, sondern bei ihren Halterinnen und Haltern. Viele von ihnen haben Schwierigkeiten, das Verhalten, die Signale und die Körpersprache der Vierbeiner richtig zu interpretieren und zu verstehen. Die eigentliche Ursache von Beißvorfällen ist somit in der Unwissenheit der Menschen zu suchen, nicht beim Tier“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA. „Unabhängig davon, ob ein Hund einer ‚Rasse‘ angehört oder ein ‚Mix‘ ist – jeder Hund, der falsch gehalten, missverstanden oder schlecht behandelt wird, kann potenziell für Mensch und Tier gefährlich werden.“
Deutliche Mehrheit für Hundeführerschein
Nach einer von PETA in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von August 2023 sprechen sich 68 Prozent der in Deutschland lebenden Erwachsenen für einen verpflichtenden Hundeführerschein aus.
Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter und Halterinnen bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, in dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend folgt für Halter und Hund ein gemeinsames, obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule. Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Menschen, die Hunde halten, fachkundig mit dem Tier umgehen und die Signale des Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern.
Niedersachsen geht mit gutem Beispiel voran
Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – seit Juli 2013 ist der allgemeine Hundeführerschein verpflichtend. [1] Dort ereigneten sich nach drei Jahren nachweislich weniger Vorfälle. [2] Wer in Berlin seit dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufgenommen hat, ist ebenfalls dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen. Einige Städte belohnen verantwortungsbewusste Halter: Wer in München nach dem 1. Mai 2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben.
Ein verpflichtender Hundeführerschein hat einen weiteren Vorteil: Er kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit der Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.
PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.