Schellweiler: Veterinäramt rettet Füchse aus mangelhafter Haltung

PETA erstattet Strafanzeige gegen verantwortlichen Jäger

Das Kreisveterinäramt Kusel hat drei Füchse aus einer tierschutzwidrigen Haltung in Schellweiler gerettet. Zuvor hatte sich PETA aufgrund eines Whistleblower-Hinweises vergangenen September an die Behörde gewandt. Die übersandten Fotos zeigen die Tiere in einem schätzungsweise nur 10-15 Quadratmeter kleinen Gitterschuppen am Wohnhaus eines Jägers, von außen war laut Meldung Gestank wahrzunehmen. Bei der darauffolgenden Kontrolle beanstandete das Veterinäramt die Haltungsbedingungen, woraufhin der Mann die Füchse freiwillig der Behörde überließ. Noch im September wurden zwei der Tiere vom Wildtierschutzverein WITAS e.V. in deren Auffangstation im Saarland gebracht. Zuvor konnte ein Tier aus der Haltung entkommen. Der Wildtierauffangstation zufolge handelt es sich um Füchse, die in einer Schliefenanlage im Saarland zum Training von Hunden für die Jagd missbraucht wurden. Aufgrund der Qualhaltung sollen sie psychisch schwer angeschlagen sein. Laut Veterinäramt darf der verantwortliche Jäger künftig keine Füchse mehr halten. Wegen der qualvollen Lebensbedingungen der Tiere wird PETA in Kürze bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Strafanzeige gegen den Jäger erstatten.

„Das Veterinäramt in Kusel hat vorbildlich reagiert, indem die Amtstierärzte und -tierärztinnen die Füchse nach unserer Meldung schnell gerettet haben. Somit bleibt den Tieren nicht nur ein Leben in einem stinkenden Schuppen erspart, sondern auch der Missbrauch in einer Schliefenanlage, in der sie immer und immer wieder Todesängsten ausgesetzt wurden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.  „Wir danken dem Veterinäramt Kusel für den Einsatz. Nun können sich die Füchse in der Auffangstation von ihren seelischen und körperlichen Misshandlungen erholen.“

So grausam sind Schliefenanlagen

In Deutschland existieren noch immer rund 100 bis 150 Schliefenanlagen, darunter auch einige in Rheinland-Pfalz und im Saarland. PETA wandte sich Ende August an die zuständige Ministerinnen Katrin Eder sowie Petra Berg und forderte die Schließung aller Schliefenanlagen in den Ländern. Anlass war ein von der Tierrechtsorganisation veröffentlichtes Video aus einer Schliefenanlage in Lemgo. Es zeigt, wie die darin eingesperrte Füchsin immer wieder panisch und unter Todesangst zusammenzuckt. Das mehrmals wöchentlich durchgeführte Prozedere dient dazu, um „Jagdhunde“ für die Baujagd auf Füchse und Dachse zu trainieren. Um die „Jagdhunde“ vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der dabei unter Todesangst leidet. Die Tiere sind letztlich nur durch ein Gitter oder einen Schieber voneinander getrennt. Allerdings weiß der Fuchs nicht, dass der Hund ihn nicht jeden Moment doch erreichen kann.

Kritik an Schliefenanlagen wächst

Grundsätzlich ist der Betrieb einer Schliefenanlage nicht verboten. Durch Dutzende PETA-Strafanzeigen wurden in den vergangenen drei Jahren jedoch viele dieser Anlagen zum ersten Mal von Veterinärbehörden kontrolliert. Die vorgefundenen Zustände waren teils so schlecht, dass Füchse gerettet, Anlagen geschlossen oder zumindest Auflagen erteilt wurden. Daraufhin erstellte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2022 für die bayerischen Veterinärämter „Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefanlagen“ [1]. Autorinnen der vorgenannten Mindestanforderungen sprachen sich im Magazin der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. in einem Fachartikel für ein Ende von Schliefenanlagen und der Baujagd aus [2]. In der renommierten juristischen Fachpublikation „Agrar- und Umweltrecht“ erschien 2023 ein Beitrag, in dem der Autor die Strafbarkeit von Schliefenanlagenbetreibern herausarbeitete [3].

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PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.

Quellen

[1] Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2022): Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefanlagen.
[2] Dr. Moritz, Johanna; Dr. Schneider, Barbara (2023): Tierschutzaspekte im Zusammenhang mit der Ausbildung von Jagdhunden in Schliefenanlagen. In: TVT Nachrichten. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. Ausgabe 2/2023.
[3] Wüstenberg, Dirk (2023): Strafbarkeit des Schliefenanlagenbetreibers. In: Agrar- und Umweltrecht. Ausgabe Nr. 12, Dezember 2023.

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