Laut einem Medienbericht hat ein 28-jähriger Mann seinen Hund in der Alex-Müller-Straße in Kaiserslautern misshandelt. Den Angaben zufolge trat er immer wieder auf das Tier ein. Ein Anwohner, der die Tat am Abend des 28. Januar beobachtet hatte, sprach den Mann auf seine Handlungen an. Dieser reagierte aggressiv und der Anwohner informierte daraufhin die Polizei. Nachdem sich der 28-Jährige auch aggressiv gegenüber den Polizisten gezeigt hatte, erhielt er einen Platzverweis. Ihm werden Bedrohung, Beleidigung und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. PETA hat das Kreisveterinäramt Kaiserslautern angeschrieben und eine sofortige Beschlagnahmung des Hundes sowie ein Tierhalte- und Betreuungsverbot gegen den Halter gefordert.
„Der Hund muss sicherlich in furchtbarer Angst bei seinem Halter leben. Wir sind daher sehr dankbar, dass ein aufmerksamer Anwohner die Misshandlung umgehend gemeldet und sich für das Tier eingesetzt hat“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle. „Für den Hund ist der gewalttätige Mann nicht nur körperlich gefährlich, sondern erleidet durch solche Erfahrungen auch schwere psychische Traumata. Um weitere Misshandlungen und damit Qualen für das Tier zu verhindern, muss der Hund sofort gesichert und gegen den Täter ein Tierhalte- und Betreuungsverbot verhängt werden.“
Hintergrundinformationen
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.