PETA appelliert an Veterinäramt Solingen, bei der „Hahneköppen“-Veranstaltung am Wochenende ganz genau hinzusehen

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Am kommenden Sonntag wird der Solinger Verein „Haut Ihn“ 1929 e.V. sein jährliches „Hahneköppen“ veranstalten. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Ende Juni dürfen Hähne nicht für diesen Brauch getötet werden. Mit Blick auf die Veranstaltung am Wochenende forderte deshalb PETA das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Solingen heute auf, die Voraussetzungen für das Töten eines Tieres, die das Gericht aufgestellt hat, strikt zu kontrollieren.

„Es ist traurig, dass man sich auch im Jahr 2025 noch mit Tiertötungen für Spaßveranstaltungen beschäftigen muss“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Nichtsdestotrotz fordern wir das Veterinäramt auf, besonders genau hinzuschauen in diesem Jahr und nicht Fünfe gerade sein zu lassen. Und wir appellieren weiter an den Verein, auf Attrappen umzusteigen, denn eine solche widerliche Leichenfledderei ist in der heutigen Zeit einfach völlig unangemessen.“

Veterinärämter: Tiere töten für Brauchtumsveranstaltungen ist zu untersagen

Beim „Hahneköppen“, das vor allem im Westen Deutschlands abgehalten wird, versuchen Menschen mit verbundenen Augen, einem zuvor getöteten Hahn mit einem Schwert den Kopf abzuschlagen. Die Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund ist eine Straftat nach § 17 Nr. 1 TierSchG, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Deshalb stellte PETA seit 2020 regelmäßig Strafanzeigen wegen der Tiertötungen für das „Hahneköppen“ und wandte sich Mitte 2023 zusätzlich an das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses informierte im März 2024 alle Veterinärämter des Landes, dass „das Töten von Tieren zum Zwecke der Nutzung der Kadaver im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (z. B. ‚Hähneköppen‘, ‚Gänsereiten‘) nicht von einem vernünftigen Grund nach § 1 Tierschutzgesetz abgedeckt ist“ und geplante Tötungen von Tieren für solche Zwecke zu untersagen sind. Zudem sollte auf die alternative Nutzung von Attrappen zur Brauchtumsausübung hingewiesen werden. Gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Solingen klagten zwei Solinger Vereine.

In diesem Prozess am Verwaltungsgericht Düsseldorf kam es zu einem Vergleich zwischen der Stadt Solingen und den zwei Solinger Brauchtumsvereinen. Lediglich wenn ein Hahn ohnehin aus tierschutzrechtlichen Gründen getötet wurde, etwa im Fall einer unheilbaren Erkrankung, dürfe der Körper des Tieres für eine „Hahneköppen“-Veranstaltung genutzt werden. Das Gericht stellte weiter fest, dass auch die Begründung einer anschließenden Verwertung als Tiernahrung nicht ausreiche, um eine Tötung im Sinne des „vernünftigen Grundes“ gemäß Tierschutzgesetz zu rechtfertigen. Ein zur Tötung vorgesehenes Tier muss dem örtlich zuständigen Veterinäramt unter Darlegung eines vernünftigen Grunds für die Tötung gemeldet werden. Erst nach dessen Zustimmung darf die Tötung erfolgen.

Nach PETA-Anzeige: Nutzung von Attrappe statt echtem Tier auf der Haaner Kirmes

Auf der Kirmes in Haan bei Solingen wurde im September 2022 erstmals kein echtes Tier für das „Hahneköppen“ benutzt, sondern eine Attrappe. Vorausgegangen war eine Veröffentlichung von PETA über das blutige Ritual auf der Haaner Kirmes im Jahr 2019. Die Tierrechtsorganisation hatte bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal Strafanzeige erstattet und das Kreisveterinäramt Mettmann aufgefordert, die Nutzung echter Tiere künftig zu untersagen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Veterinäramt teilten daraufhin mit, dass die Tötung eines Hahns für das „Hahneköppen“ in Hinblick auf den gesellschaftlichen Wandel nicht mehr als legitim betrachtet werden kann. PETA mahnt jedoch, dass selbst mit einer Attrappe suggeriert wird, Gewalt an anderen Lebewesen sei in Ordnung. Deshalb appelliert die Organisation an die verantwortlichen Personen solcher Veranstaltungen, auf Attraktionen ohne Gewalt an Tieren zu setzen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So empfinden viele Menschen Hunde und Katzen als Familienmitglieder und lehnen es ab, sie zu halten, auszubeuten und zu töten, wie Schweine, Rinder oder Hühner. Trotzdem betrifft Speziesismus auch sogenannte Haustiere: Sie werden zur menschlichen Unterhaltung benutzt, oftmals unter tierschutzwidrigen Bedingungen (qual-) gezüchtet und wie Ware verkauft. Auch für Tierversuche werden sie missbraucht.

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