Landkreis Bamberg: Hund schwer misshandelt – PETA erstattet Strafanzeige und fordert Tierhalteverbot

Mann schlägt mit Stock auf Hund in Kofferraum ein.

Mitte Januar erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung aus dem Landkreis Bamberg – ein Video zeigt, wie ein Mann seinen Hund zunächst in den Kofferraum eines Autos springen lässt und ihn dann mit einem Stock mehrfach brutal schlägt. Das panische Schreien des Tieres ist auf der Sequenz deutlich zu hören. PETA hat sich unverzüglich an das Veterinäramt in Bamberg gewandt, um das Tier vor weiteren Übergriffen zu schützen. Die Forderung an die Behörde lautet, den Vierbeiner sofort aus dieser Haltung zu entnehmen und ein Tierhalteverbot gegen den verantwortlichen Halter zu verhängen. Aus Datenschutzgründen erteilte die Behörde PETA keine Auskunft darüber, ob der Hund bereits befreit wurde.

PETA erstattete zusätzlich am 19. Februar 2026 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bamberg.

„Die auf dem Video dokumentierte Szene zeigt massive Gewalt gegen ein wehrloses Tier. Wer einen Hund derart brutal schlägt, fügt ihm nicht nur erhebliche Schmerzen zu, sondern riskiert auch langfristige körperliche und psychische Schäden. Ein solches Verhalten ist mit einer verantwortungsvollen Tierhaltung unvereinbar und darf keinesfalls folgenlos bleiben“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. „Jetzt ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden den Sachverhalt schnell und umfassend aufklären und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Hundes ergreifen.“

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Fachleute aus Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

„Hundeführerschein“ kann Tierquälerei vorbeugen

Eine gesetzlich geregelte Pflicht zum Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Tieres kann dazu beitragen, dass Halterinnen und Halter ihre tierischen Begleiter besser verstehen und deren Bedürfnissen gerecht werden. In Niedersachsen ist der sogenannte Hundeführerschein bereits seit 2013 verpflichtend. [2] Zukünftige Halter müssen dort vor der Aufnahme eines Hundes in einem Theoriekurs grundlegendes Wissen über tiergerechte Haltung, Kommunikation und Bedürfnisse erwerben; anschließend folgt ein obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Tierarten könnte zudem Impulskäufe verhindern, indem er Menschen dazu anhält, sich vorab intensiv mit der Verantwortung auseinanderzusetzen. Allein in Deutschland warten jährlich Hunderttausende Tiere in Tierheimen auf ein neues Zuhause – viele von ihnen wurden unüberlegt angeschafft. Rund 25 bis 30 Prozent der aufgenommenen Tiere verbringen ein Jahr oder länger im Tierheim.

Mann schlägt mit Stock auf Hund in Kofferraum ein.

Das Bild kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Das Video der Misshandlung steht hier zum Download zur Verfügung. Es gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.
[2] Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (2011). Online abrufbar unter: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html. (24.02.2026).

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