19 tote Krähen auf Maisfeld in Norderwöhrden aufgehängt: PETA erstattet Anzeige beim Veterinäramt und fordert umgehendes Verbot der „Vergrämungsmethode“

Krähen tot an einen Ast gebunden

Grausame Abschreckungsmaßnahme: Auf einem Maisfeld in Norderwöhrden wurden augenscheinlich 19 tote Krähen aufgehängt – vermutlich, um ihre lebenden Artgenossen abzuschrecken. Eine hinweisgebende Person entdeckte die jeweils an einem Stock festgebundenen Vögel und wandte sich mit Fotos an PETA. Wegen möglicher Verstöße gegen seuchenschutzrechtliche Vorschriften, Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG) sowie der möglichen illegalen Tötung der Krähen erstattete die Tierrechtsorganisation vorgestern Anzeige beim Veterinäramt des Dithmarschen. Erst vor wenigen Tagen wurde im Kreis die Stallpflicht für Geflügelhaltungen, die wegen der Vogelgrippe im vergangenen Jahr verfügt wurde, aufgehoben. Da Rabenkrähen seit Ende Februar Schonzeit in Schleswig-Holstein haben, bat PETA die Behörde zudem, die Tierkörper hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen das Jagdrecht zu untersuchen.

„Der Anblick der Krähen ist schockierend“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Diese völlig wirkungslose Vergrämungsmethode mit den Körpern toter Tiere muss umgehend verboten werden. Spätestens die Coronakrise und die aktuelle Vogelgrippe sollten uns gelehrt haben, wie verantwortungslos es ist, die Leichen von Vögeln zum langsamen Verwesen aufzuhängen. Ob wegen der Schonzeit für Krähen auch ein Verstoß gegen das Jagdrecht vorliegt, muss die Behörde klären.“

Krähen tot an einen Ast gebunden
Tote Krähe an einen Ast gebunden

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Nach Auffassung von PETA sollten Behörden sogenannte Vergrämungsmethoden mit toten Tieren grundsätzlich untersagen, zumal hier auch eine Belästigung der Allgemeinheit gemäß § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vorliegen könnte. Jedes Jahr werden allein in Deutschland über 100.000 Krähen getötet. Nennenswerte Ernteschäden sind wissenschaftlich nicht bewiesen und dienen bei der Hobbyjagd auf die Vögel meist als Vorwand. Bei einem ähnlichen Fall im Juli 2025 ordnete die Wormser Umweltbehörde an, dass die Tierkörper abgehängt werden müssen. [1] Das Kreisveterinäramt Weilheim-Schongau forderte im Mai 2026 einen Landwirt auf, die toten Vögel abzuhängen. Er wurde von der Behörde über „die Bedeutung einer ineffizienten Vergrämungsmethode und die damit verbundene negative Außenwirkung der Maßnahme belehrt”. Auch „negative Aspekte, wie das Anlocken von Aasfressern und die grundlegende Bedeutung im Zusammenhang mit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz landwirtschaftlicher Tierhaltungen“ wurden demnach erörtert. [2]

Beispiel des Kantons Genf verdeutlicht: Jagd ist überflüssig

Anerkannte Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd aus ökologischer Sicht nicht notwendig ist. Dem renommierten Biologen Prof. Dr. Josef Reichholf zufolge regulieren sich wild lebende Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse selbst, beispielsweise durch die Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten. [2] Der Kanton Genf ist nur ein Beispiel dafür. Dort ist die Hobbyjagd seit über 40 Jahren verboten und die Natur reguliert sich weitgehend selbst. Die Folgen sind eine hohe Artenvielfalt sowie gesunde und stabile Wildtierpopulationen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Schmahl, A. (2025): „Tote Krähen auf Feld in Worms aufgehängt“. In: Merkurist. Online unter: https://merkurist.de/worms/peta-schaltet-sich-ein-tote-kraehen-auf-feld-in-worms-aufgehaengt_laVU (02.06.2026)[2] Peters, C. (2026): „Grausame Abschreckungsmaßnahme“: Peta erstattet Anzeige wegen aufgehängter toter Krähe. In: Merkur. Online unter: https://www.merkur.de/lokales/schongau/peiting-ort49612/grausame-abschreckungsmassnahme-peta-erstattet-anzeige-wegen-aufgehaengter-toter-kraehe-94315522.html. (02.06.2026)
[3] Reichholf, J. H.: Die Wahrheit über die Jagd – Evolutionsbiologe Prof. Josef Helmut Reichholf widerlegt Jägerlügen. TV-Dokumentation, SWR BW (05.05.2026).

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