Tödliche Mahd: Medienberichten zufolge wurden bei Mäharbeiten nahe Lichtenau elf Rehkitze getötet. Anwohner entdeckten die toten Tierkinder am Pfingstmontag, 25. Mai, auf einer Wiese. Den Angaben zufolge hätten die Anwohner die zuständige Agrargenossenschaft in Claußnitz zuvor auf die Rehkitze aufmerksam gemacht [1]. Diese Warnungen seien ignoriert worden. PETA hat am 11. Juni bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Agrargenossenschaft in Claußnitz und den Fahrer der Mähmaschine erstattet. Der Vorwurf: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, das Strafgesetzbuch sowie das Bundesnaturschutzgesetz.
„Die Verantwortlichen sind den Hinweisen offenbar bewusst nicht nachgegangen und haben stattdessen ein Massaker veranstaltet. Das ist unverzeihlich. Auch in diesem Fall hoffen wir auf eine empfindliche Strafe, damit die Verantwortlichen bei der Mahd künftig keine Tiere mehr töten“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Angesichts vieler Tausend getöteter Kitze jedes Jahr fordern wir von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer eine gesetzliche Pflicht zur vorherigen Absuche per Wärmebild-Drohne. Denn immer wieder werden Tierkinder von den Klingen der Mähmaschinen grausam verletzt oder regelrecht zerstückelt, weil – teils sogar absichtlich – keine Schutzmaßnahmen getroffen wurden.“
Unterlassen von Schutzmaßnahmen begründet Vorsatz zur Tötung
PETA zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte in ähnlichen Fällen an. Rechtskräftige Verurteilungen der Amtsgerichte Böblingen, Biedenkopf, Göttingen, Euskirchen, Wolfach – dem sich auch das Berufungsgericht des LG Offenburg unter Änderung des Rechtsfolgenausspruchs anschloss –, Celle und Forchheim entschieden: Das Unterlassen entsprechender Schutzmaßnahmen stellt die billigende Inkaufnahme der Tötung von Rehkindern und damit vorsätzliches Handeln im strafrechtlichen Sinne dar. Beauftragen Landwirte Dritte mit den Mäharbeiten und führen die tödliche Handlung dadurch nicht aktiv aus, ist ihnen pflichtwidriges Unterlassen strafrechtlich vorwerfbar. Denn ihnen obliegt als Landwirte eine Pflicht zum Tätigwerden und gegebenenfalls gemäß §§ 13 Abs. 1 StGB, 3 Abs. 1, 1 Abs. 1 S. 2 BJagdG eine Hegepflicht. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso legt das Bundesnaturschutzgesetz fest, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt oder getötet werden dürfen.
Messer der Landwirtschaftsmaschinerie töten und verletzen jährlich etwa 100.000 Rehe
In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Rehe bei Mäharbeiten schwer verletzt oder getötet. Der „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Jede zu mähende Fläche sollte im Vorfeld abgegangen werden. Auch mit modernen Infrarotsensoren, sogenannten Wildrettern, und Flugdrohnen kann man die Felder vorher kontrollieren. Tiergerechte Vergrämungsmaßnahmen wie flatternde Bänder oder Duftzäune schrecken Rehmütter potenziell auf, sodass sie anschließend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Eine Kombination der vorgenannten Maßnahmen bietet den besten Schutz.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
