Nach PETA-Anzeigen: Berlin untersagt Einsatz von Zungenbändern, Zugwatte und ziehbaren Ohrenkapuzen im „Pferdesport“

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Tierrechtsorganisation fordert bundesweites Verbot tierschutzwidriger „Hilfsmittel“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat per Allgemeinverfügung den Einsatz von Zungenbändern, Zugwatte, also mit Zugbändern versehene Watte in den Ohren des Pferdes, und ziehbaren Ohrenkapuzen auf der Trabrennbahn Mariendorf und bei anderen Gelegenheiten verboten. PETA hatte in der Vergangenheit wiederholt Anzeigen beim Berliner Bezirksveterinäramt wegen des Einsatzes von Zungenbändern bei Trabrennen erstattet. Die Tierrechtsorganisation begrüßt die Entscheidung der Berliner Behörde und fordert die Bundesregierung auf, ein bundesweites Verbot der tierschutzwidrigen „Hilfsmittel“ im sogenannten Pferdesport einzuführen. In der Mehrheit der Bundesländer, darunter Bayern und Hamburg, wo ebenfalls Trabrennen stattfinden, ist der Einsatz von Zungenbändern und Ähnlichem weiterhin erlaubt.

„Das Verbot dieser tierquälerischen ‚Hilfsmittel‘ für die Trabrennbahn Mariendorf sollte ein Weckruf für die Bundesregierung sein, den sogenannten Pferdesport endlich bundeseinheitlich zu regulieren“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Der Trabrennverband, Rennvereine und Fahrer haben es jahrelang versäumt, selbst Beschränkungen auf den Weg zu bringen. Daher ist es nur folgerichtig, dass Behörden und der Gesetzgeber endlich handeln.“

PETA setzt sich für ein generelles Verbot von Pferderennen ein. Dieser „Sport“ ist grundsätzlich mit erheblichen Risiken für die Tiere verbunden. Sie werden gezwungen, Höchstleistungen zu erbringen. Stürze, schwere Verletzungen und Todesfälle sind keine Seltenheit. Allein zwischen 2015 und 2019 starben mindestens 50 Pferde auf deutschen Rennbahnen.

PETAs Anzeigen wegen Einsatz von Zungenbändern

Am Finaltag des Deutschen Traber-Derbys am 18. August 2024 setzte Thorsten Tietz beim 11. Rennen „Jugendpreis 2024“ der zweijährigen Siegerstute Geisha Road Grif ein Zungenband ein. Im Video ist zu sehen, wie das Zungenband direkt nach dem Rennen aus dem Mund entfernt wird (bei Stunde 6:54:50). Die Tierrechtsorganisation erstattete Anzeige beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Am 5. September 2021 setzte der Sieger des Finallaufs, Micha Brouwer, ein Zungenband bei dem Pferd Lorens Flevo ein. Auch in diesem Fall hat PETA den Einsatz des Zungenbandes auf der Trabrennbahn in Mariendorf angezeigt. Der Fall wurde von der Staatsanwaltschaft an das Bezirksveterinäramt abgegeben.

Zungenbänder verursachen Schmerzen und Leiden bei Pferden

Mit einem Zungenband wird die Zunge von Pferden am Unterkiefer fixiert, um die Tiere besser kontrollieren zu können. Es soll verhindern, dass das Pferd seine Zunge über das Gebiss legt und so der – oft schmerzhaften – Einwirkung des Mundstücks ausweicht. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE) sowie der Kommentar zum Tierschutzgesetz (Hirt/Maisack/Moritz/Felde) stufen den Einsatz von Zungenbändern als einen Verstoß gegen § 3 Nr. 1b. des Tierschutzgesetzes ein. Die Behörde schildert mögliche Folgen auf ihrer Website wie folgt: „Bei Pferden kann es durch hohe Belastung zu einer krankhaften Verlagerung des Gaumensegels (dorsal displacement of soft palate – DDSP) kommen. Schmerzen im Maul, etwa durch eine ‚harte Hand‘, begünstigen diese Veränderung des Gaumensegels zusätzlich.“ Weiter heißt es: „Unterbrechungen der Durchblutung der Zungenspitze und Einschnürungen der Zunge können zudem zu starken Schmerzen, Leiden und Schäden der Pferde führen.“ Ohrstöpsel, ziehbare Ohrenkapuzen und Zugwatte dienen als „akustische Peitsche“. Durch den plötzlichen Lärmschub, insbesondere auf der Zielgeraden, soll das aufgeschreckte Pferd schneller rennen. Ohrstöpsel wurden von PETA in der Vergangenheit bei Rennen in Niedersachsen angezeigt.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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