Anbindehaltung von Rindern in OMIRA-Milch-Betrieb – PETA erstattet Strafanzeige gegen Hofbetreiber und fordert Ausstieg aus der Tierwirtschaft

An kurzen Ketten angebundene Rinder in einem Stall

Die Tierrechtsorganisation PETA erhielt Anfang Mai eine anonyme Meldung mit Fotos einer ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern in einem Betrieb im Landkreis Reutlingen. Die Tiere, die am Hals angekettet und deren Plätze zusätzlich durch Stangen abgetrennt sind, müssen demnach dauerhaft an ein und derselben Stelle verharren. Laut den Informationen soll der Hof zur Molkerei OMIRA (Oberland-Milchverwertung Ravensburg) gehören. Am 9. Juni hat die Tierrechtsorganisation gegen die Verantwortlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz erstattet.

„Die Anbindehaltung von Rindern ist tierschutzwidrig, da den Tieren erhebliche, länger andauernde Leiden zugefügt werden. Die Veterinärämter aller Landkreise sind in der Pflicht, endlich geltendes Recht nach niedersächsischem Vorbild umzusetzen“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger in Ställen festgekettet werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit in Anspruch nehmen können. Wer jegliche Ausbeutung von Tieren nicht mitverantworten will, lebt vegan.“

An kurzen Ketten angebundene Rinder in einem Stall

Dieses und ein weiteres Bild stehen hier zum Download bereit und können für die Berichterstattung verwendet werden.

OMIRA bestätigt Anbindehaltung

PETA hat die Molkerei, die zur Lactalis Gruppe gehört, zu einer Stellungnahme bezüglich der Zustände aufgefordert. Das Unternehmen teilte mit, dass die Anbindehaltung von Rindern nach geltendem Bundesrecht nicht verboten sei und derzeit nicht als Verstoß gegen § 2 TierSchG bewertet werde. Unabhängig von der Rechtslage arbeite die Molkerei daran, den Anteil von Milch aus Anbindehaltung zu reduzieren, und unterstütze Lieferbetriebe bei der Umstellung auf alternative Haltungsformen. Ziel sei eine sozial verträgliche Weiterentwicklung der Landwirtschaft, die Tierwohl, die Belange der Betriebe und die Erwartungen der Verbraucher berücksichtige.  

Richtungsweisendes Urteil zur Anbindehaltung: „Länger anhaltende erhebliche Leiden”

Die Tierrechtsorganisation verweist diesbezüglich auf einen richtungsweisenden Strafbefehl vom 10.12.2025 (Aktenzeichen: 13 Cs 40 Js 31887/25) des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen: Wer Rinder in Anbindehaltung hält und hierbei in Kauf nimmt, dass für die Tiere nicht einmal ein Minimum an artgerechtem Verhalten möglich war, dass die Tiere in der Auslebung ihres natürlichen Bewegungsdrangs annähernd vollständig unterdrückt wurden, dass die Tiere nicht einmal eine wechselnde Schlafhaltung einnehmen konnten, dass die Tiere sich in der Folge in einem Zustand ununterbrochenen erheblichen Unwohlseins befanden“, macht sich gem. § 17 Nr. 2b TierSchG strafbar, da den Tieren „länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt“ wurden.

Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung

Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Zwar gilt in Deutschland bislang kein flächendeckendes Verbot dieser Haltungsform, sie verstößt jedoch grundsätzlich gegen § 2 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). In zahlreichen juristischen Aufsätzen wird thematisiert, dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG erfüllt, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch „erzwungenes Nichtverhalten“ genannt. [1] Die dauernde Fixierung beeinträchtigt das Wohlbefinden der Rinder derart, dass erhebliche Leiden verursacht werden.

Niedersachsen verbietet als erstes Bundesland Anbindehaltung

Anfang Juni hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die kommunalen Veterinärbehörden angewiesen, die Anbindehaltung von Rindern durch Allgemeinverfügungen zu untersagen. In einem Runderlass stellte das Ministerium fest, dass es bei den Tieren „durch die andauernde Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit zu vermeidbaren Leiden und Schäden und ggf. zu Schmerzen“ kommt, weshalb ein Verstoß gegen § 2 Nr. 2 TierSchG gegeben ist. Damit orientiert sich das Ministerium an der aktuellen Rechtsprechung. Danach können Veterinärämter spezifische Maßnahmen zum Schutz von Tieren anordnen, auch wenn die Vorgaben des Tierschutzgesetzes nur allgemein formuliert sind. Niedersachsen steigt damit als erstes Bundesland aus der Haltungsform aus. Die Tierrechtsorganisation begrüßt die Entscheidung des Ministeriums und fordert die Bundesregierung auf, ein unmissverständliches Verbot der Anbindehaltung von Rindern für ganz Deutschland zu erlassen und einen Ausstieg aus der tierhaltenden Landwirtschaft auf den Weg zu bringen.

PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft

Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [2] Es braucht eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um die Folgen der Klimakatastrophe zu mindern. PETA hat 2025 einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt darin, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Pflanzliche Nahrungsmittel sparen im Vergleich zu Produkten tierischen Ursprungs zahlreiche Ressourcen ein und können weitaus umweltschonender hergestellt werden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Schrott, Nina Dr.: Die Nutztierhaltung und das Strafrecht, LMuR 2024, 147; Hirt, in: Hirt/ Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz 4. Auflage 2023 § 17 Rn. 100b
[2] Shepon et al. (2018): The opportunity cost of animal based diets exceeds all food losses. Online abrufbar unter: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1713820115. (24.06.2026).

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