Der Landkreis Lüneburg untersagt künftig die Anbindehaltung von Rindern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung gestern veröffentlicht. Die Behörde setzt damit einen entsprechenden Runderlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums um. In einer Pressemitteilung forderte der Landkreis zudem „für eine derart weitreichende Regelung“ eine bundeseinheitliche Gesetzesgrundlage. Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA, kommentiert:
„Wir begrüßen, dass der Landkreis Lüneburg den klarstellenden Runderlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums umsetzt und die Anbindehaltung von Rindern ausdrücklich untersagt. Nun wird der Ruf nach einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage auf Bundesebene laut. Ein Blick ins deutsche Tierschutzgesetz genügt jedoch: Mit § 2 existiert längst ein bundesweit einheitliches Gesetz gegen diese grausame Haltungsform – und das schon seit Jahren. Jetzt sind die Veterinärämter in ganz Deutschland gefordert, das Tierschutzgesetz auch konsequent anzuwenden und der tierquälerischen Anbindehaltung endlich ein Ende zu setzen.“
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
