Tierquäler gesucht: Einem Medienbericht zufolge haben Unbekannte ein Kaninchen misshandelt und anschließend im Hauptsmoorwald bei Bamberg ausgesetzt. Dem weiblichen Jungtier wurden demnach die Pfoten mit Haargummis zusammengebunden und sie wurde in einen Turnbeutel beziehungsweise Sack mit den Logos zweier Sportvereine gesteckt. Aus diesem habe sie sich trotz der Fesselung befreien können. Das Kaninchen wurde ins Tierheim Bamberg gebracht und erhielt den Namen Sandy. Weitere Untersuchungen zeigten eine Tackernadel im Ohr. Sandys Vorderpfoten mussten wegen der starken Abschnürung amputiert werden. Hinweise nimmt das Tierheim Bamberg unter der Telefonnummer 095170092711 entgegen.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Wir möchten helfen aufzuklären, wer Sandy gefesselt, so schwer misshandelt und in einen Sack gesteckt und einfach sich selbst überlassen. Der Täter hat damit bewusst ihren möglichen Tod in Kauf genommen“, so Monic Moll, Fachreferentin bei PETA. „Der oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und stattdessen ein Tierheim oder einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen. Hilflose Tiere so zu quälen und zu misshandeln und dann einfach auszusetzen und damit ihr Leben zu riskieren, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wir hoffen auf zielführende Hinweise aus der Bevölkerung, um das ehemalige Zuhause des Kaninchens zu ermitteln.“
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
