Herrenberg: Hund beißt 12-Jährigen, Halterin geht einfach weiter – PETA fordert verpflichtenden Hundeführerschein in Baden-Württemberg

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Nachweis kann schwere Unfälle verhindern und ermöglicht Hunden ein tiergerechteres Leben 

Laut einem Medienbericht wurde ein 12-Jähriger am Freitagmorgen gegen 7.40 Uhr in Herrenberg von einem Hund gebissen. Der Junge war zu Fuß vom Haltepunkt der Ammertalbahn in Richtung des Schulzentrums Lägenholz unterwegs. Im Bereich des Tennisclubs begegnete er einer Frau mit angeleintem Hund, die gerade die Straßenseite gewechselt hatte. Beim Vorbeigehen biss der Hund dem Kind in den Oberschenkel. Der 12-Jährige stürzte und verletzte sich leicht. Die etwa 50 bis 60 Jahre alte Hundehalterin mit grauen, nackenlangen Haaren ging einfach weiter. Das Polizeirevier Herrenberg ermittelt und bittet unter der Telefonnummer 0 70 32 27 08-0 um Hinweise aus der Bevölkerung. Angesichts dieses Vorfalls fordert PETA die Landesregierung auf, den sogenannten Hundeführerschein in Baden-Württemberg für alle Hundehalter verpflichtend einzuführen.

„Solche Situationen entstehen, weil grundlegendes Wissen über Hundeverhalten, Körpersprache und Verantwortung fehlt. Nicht die Hunde sind das Problem, sondern die Unwissenheit der Menschen. Ein Hundeführerschein ist längst überfällig. Er würde Halterinnen und Haltern die Mittel an die Hand geben, um solche Vorfälle zu vermeiden“, so Björn Thun, Fachreferent für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Egal, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein ‚Mix‘ ist – jeder Hund, der falsch gehalten, missverstanden oder schlecht behandelt wird, kann für Mensch und Tier gefährlich werden.“

Deutliche Mehrheit für Hundeführerschein 

Nach einer von PETA in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von August 2023 sprechen sich 68 Prozent der in Deutschland lebenden Erwachsenen für einen verpflichtenden Hundeführerschein aus. Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter und Halterinnen bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, in dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend folgt für Halter und Hund ein gemeinsames, obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule. Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Menschen, die Hunde halten, fachkundig mit dem Tier umgehen und die Signale des Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. 

Niedersachsen und Bremen gehen mit gutem Beispiel voran 

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – seit Juli 2013 ist der allgemeine Hundeführerschein verpflichtend. [1] Zum 1. Juli 2026 wird auch im Land Bremen der Hundeführerschein für Personen, die sich einen Hund zulegen möchten, verpflichtend. [2] Österreich geht noch einen Schritt weiter: Dort wird ab dem 1. Juli 2026 bundesweit ein verpflichtender Hundeführerschein eingeführt. [3] In Berlin sind Halterinnen und Halter seit dem 1. Januar 2017 aufgefordert, sich bei der Aufnahme eines Hundes die notwendige Sachkunde anzueignen. Einige Städte setzen zusätzlich Anreize: In München gibt es nach bestandenem Hundeführerschein ein Jahr Hundesteuerbefreiung, in Mannheim zwei Jahre.

Ein verpflichtender Hundeführerschein hat einen weiteren Vorteil: Er kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit der Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden. 

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (2011). Online abrufbar unter: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html. (29.06.2026).
[2] Freie Hansestadt Bremen – Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026. Online abrufbar unter: https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/hundefuehrerschein-30149. (29.06.2026).
[3] PETBOOK.de (11.02.2025): Kein Hund ohne Sachkunde! Europäisches Land macht ab 2026 ernst. Online abrufbar unter: https://www.petbook.de/hunde/oesterreich-sachkundenachweis-hund. (29.06.2026).

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