Im Januar 2026 erhielt PETA eine Meldung zu einem Tierhändler im Landkreis Waldshut. Videoaufnahmen zeigen, wie der Mann Rinder beim Verladen wiederholt mit den Spitzen einer Heugabel ins Gesicht und in die Hinterbeine stach, um sie anzutreiben, und dabei mutmaßlich verletzte. PETA erstattete daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Verantwortlichen wegen möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Tierhändler wurde nun rechtskräftig zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro verurteilt. Laut vorliegendem Strafbefehl hatte er den Rindern durch sein Verhalten länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt und sich damit nach § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG strafbar gemacht.
Die Filmaufnahmen vom Verladevorgang wurden laut Meldung auf dem Hof eines Landwirts gemacht, auf dem der Tierhändler gelegentlich Rinder untergebracht haben soll. Der Whistleblower dokumentierte erschreckende Missstände in dem Betrieb und meldete sie dem zuständigen Landratsamt. Dieses untersagte dem Landwirt daraufhin die Rinderhaltung. PETA erstattete auch gegen ihn Strafanzeige, die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt.
„Wir begrüßen das konsequente Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen den Tierhändler. Die rechtskräftige Verurteilung sendet ein wichtiges Signal – Tierquälerei muss strafrechtliche Konsequenzen haben, und zwar auch im Fall von sogenannten Nutztieren“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „In der Landwirtschaft werden fühlende Lebewesen wie Rinder zu Produktionsmaschinen degradiert. Tiere sind nicht dazu da, für menschliche Interessen ausgebeutet zu werden.“
Missstände dokumentiert – Landratsamt untersagt Rinderhaltung
Laut der Whistleblower-Meldung seien die Rinder auf dem Hof des Landwirts teils stark mit Kot verschmutzt gewesen, trockene Liegeflächen hätten gefehlt. In den angesammelten Kothaufen im Stall sollen sich bereits Maden und andere Kleinsttiere eingenistet haben. Ein Rind habe eine unversorgte, offene und nässende Wunde gehabt. Auch die Verletzung am Horn eines Kalbes sollnicht versorgt worden sein. Zudem hätten die Tiere in einem veralteten Nassstall in ihren eigenen Fäkalien stehen müssen. Die zugesandten Videoaufnahmen stützen diese Ausführungen. Bei Kontrollen habe das Landratsamt laut Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Verletzungen bei den Tieren festgestellt und wiederholt die unhygienischen Zustände sowie die Lichtverhältnisse im Stall beanstandet. Der Landwirt sei der Behörde bereits seit einiger Zeit bekannt gewesen. Das Landratsamt habe Verbesserungen angeordnet und diese auch schriftlich mitgeteilt. Bei Nachkontrollen sei vermerkt worden, dass die Zustände im Stall unverändert gewesen seien, sich dort jedoch keine Tiere mehr befunden hätten. Der Landwirt habe die Missstände auch nach Androhung eines Zwangsgeldes bei Zuwiderhandlung nicht beseitigt, woraufhin ihm das Landratsamt die Rinderhaltung untersagte.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
