Hinweise gesucht: Einem Polizeibericht zufolge haben Unbekannte in Besigheim zwischen vergangenen Sonntag und Dienstag mutmaßlich einen Biber getötet. Das tote Tier wurde von einem Zeugen am Neckarufer, nahe der Anglerseen in der Verlängerung der Jahnstraße, gefunden. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg ermittelt derzeit gegen noch unbekannte Täter wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei unter 07142- 405400 oder per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei PETA zu melden – auch anonym.
„Wer auch immer den Biber getötet hat, muss schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Tiere ermordet werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Es wäre dringend nötig, dass die vielerorts negative Stimmungsmache gegen Biber ein Ende findet. Sie schürt falsche Vorurteile und kann dazu beitragen, dass sich Menschen zu illegalen Taten hinreißen lassen.“
Im Juni hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Verordnung der früheren grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg gekippt, die den Abschuss von Bibern erleichtern sollte. So sollten Fachleute Biber vertreiben können, wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt. Als letztes Mittel könnten Biber auch getötet werden, so die geplante Verordnung. Der Europäische Biber, seine Behausungen und sein Lebensraum sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützt. Es ist verboten, die Bauten zu zerstören oder die Tiere zu töten. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf eine örtliche Naturschutzbehörde davon abweichen. Sein positiver Einfluss auf die Biodiversität ist wissenschaftlich belegt. [1]
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [2] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
