Tierschreie und ein anscheinend lebloses Ferkel auf blutverschmiertem Boden: PETA vermutet Tierschutz- und Hygieneverstöße in „Familienmetzgerei“ im Landkreis Ludwigsburg

Mitte September erreichte PETA Bildmaterial aus einer „Familienmetzgerei“ im Landkreis Ludwigsburg, auf dem ein anscheinend lebloses Ferkel auf einem blutverschmierten Boden zu sehen ist. Ob das junge Schwein zu diesem Zeitpunkt noch atmet, ist unklar. Die hinweisgebende Person sei auf die Situation durch laute Tierschreie und verachtende Kommentare der Mitarbeitenden aufmerksam geworden. PETA wandte sich daraufhin an das zuständige Veterinäramt wegen möglicher Tierschutz- und Hygieneverstöße. Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass die Tierindustrie, zu der auch die Tötung im Schlachthaus gehört, auf Gewinn ausgelegt ist. Das einzelne Individuum spielt in diesem System oft keine Rolle – ganz gleich, ob es sich um einen Großbetrieb oder eine „Familienmetzgerei“ handelt.

„Ein möglicherweise totes, junges Schwein, das anscheinend achtlos auf dem blutigen Boden eines Schlachthofes hinterlassen wurde – für die Tierindustrie Normalität. Doch für viele Menschen ist es der Grund, sich gegen dieses ausbeuterische System zu stellen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Denn jedes Tier, das im Schlachthaus getötet wird, hat ein Leben als Nummer hinter sich. Wer diesen Individuen jedoch Leid, Schmerzen und Tod ersparen möchte, lebt vegan.“

Das Motiv kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Tierleid in Schlachthöfen an der Tagesordnung

Bezeichnungen wie „Familienmetzgerei“ oder „lokaler Schlachtbetrieb“ täuschen darüber hinweg, dass auch in kleinen Betrieben Tierschutzverstöße und legales Tierleid zum Alltag gehören. Viele Schlachtbetriebe in Deutschland haben zwar mittlerweile freiwillig Kameras zur Überwachung der Arbeitsabläufe installiert, deren Aufzeichnungen werden aber, wenn überhaupt, nur von ihnen selbst ausgewertet. Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres die Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Kameraüberwachung in größeren Schlachtbetrieben beschlossen. [1] Dass dies jedoch PETAs Auffassung nach nur der Verbrauchertäuschung dient, zeigen zahlreiche Schlachthofskandale mit missbräuchlichem Umgang mit den Tieren, eine hohe Fehlbetäubungsrate sowie bauliche Mängel trotz Kameraüberwachung – weder die Mitarbeitenden noch anwesende Veterinäre hielten sich in diesen Fällen an geltendes Recht.

PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft

Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [2] Es braucht dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann – um die Zukunft von Tieren und Menschen zu sichern sowie die Klimakatastrophe abzumildern. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag (2026): Plenarprotokoll 21/61: Stenografischer Bericht der 61. Sitzung vom 4. März 2026. Berlin. Online abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21061.pdf#P.7412 (29.09.2026).
[2] Shepon et al. (2018): The opportunity cost of animal based diets exceeds all food losses. Online abrufbar unter: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1713820115 (29.09.2026).

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