Zwei Katzenbabys in Mannheim offenbar erfroren: Ordnungsdienst soll Hilfe verweigert haben – PETA erstattet Strafanzeige und setzt 1.000 Euro Belohnung aus

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Verweigerte Hilfeleistung: Spaziergänger entdeckten in Mannheim laut einem Medienbericht vier ausgesetzte, offenbar weniger als sechs Wochen alte Katzenbabys in einem Pappkarton. Trotz ihrer Hilferufe soll der alarmierte Kommunale Ordnungsdienst (KOD) geraten haben, die Tiere zurückzulassen, da ihre Mutter in der Nähe sein könnte. Laut Medienbericht folgten die Finder zunächst dem Rat, verständigten später jedoch eine Tierschutzgruppe. Für zwei der Katzenbabys kam jede Hilfe zu spät: Sie starben vermutlich noch vor Ort an Unterkühlung. Die Tierrechtsorganisation erhebt schwere Vorwürfe gegen die Verantwortlichen des KOD. Sie sollen ihre Zuständigkeit für Fundtiere missachtet und die damit einhergehende Garantenpflicht verletzt haben – die rechtliche Pflicht, nach den Tieren zu sehen und sie zu schützen. PETA hat daher bei der Staatsanwaltschaft Mannheim Strafanzeige nicht nur gegen die Person, die die Katzenbabys vermutlich ausgesetzt hatte, sondern auch gegen die Verantwortlichen des KOD wegen strafbarer quälerischer Tiermisshandlung durch Unterlassen erstattet. 

„Die Kitten wurden völlig schutzlos in der Kälte ausgesetzt. Zwei der Tiere sind offenbar erfroren– ein beispielloser Fall für verantwortungsloses Handeln, der zum Tod der Katzenbabys führte. Wir haben bereits Anzeige gegen die Verantwortlichen des KOD erstattet, deren Fehleinschätzung vermutlich ebenfalls zum Tod der Kitten beitrug. Zudem möchten wir mit unserer Belohnungsauslobung helfen aufzuklären, wer die Katzen ausgesetzt hat“, so Monic Moll, Fachreferentin bei PETA. „Tiere einfach zurückzulassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wir hoffen auf zielführende Hinweise aus der Bevölkerung.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Darunter können auch die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung fallen.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA zudem eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

Katzenschutzverordnungen verringern Tierleid

Die Tierrechtsorganisation setzt sich für eine bundesweite Registrierungs- und Kastrationspflicht für Katzen ein. Durch eine Registrierung der Tiere können Mensch und Katze schnell und auf einfachem Wege einander zugeordnet werden – auch in Notfällen. Zudem tragen Kastrationen dazu bei, die Population heimatloser Katzen auf Dauer zu reduzieren.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

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