A7 bei Tarp: Polizei erschießt entflohenes Rind – PETA erstattet Strafanzeige gegen Landwirt und Polizeibeamten

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Sinnlose Tötung ohne gesetzliche Grundlage: Einem Medienbericht zufolge hat die Polizei am Montag, den 7. Oktober, ein Rind bei Tarp getötet. Gegen 11:20 Uhr hatten Zeugen zwei Rinder auf der A7 zwischen den Abfahrten in Höhe Oeversee beobachtet. Eines der Tiere wurde auf eine Koppel getrieben, das zweite war zunächst nicht auffindbar. Einsatzkräfte der Polizei sperrten die Autobahn in beiden Richtungen und erreichten das Rind zu Fuß und mit dem Streifenwagen kurz vor der Abfahrt Tarp. Von dort trieben sie es in Richtung Oeversee, wo es auf der Koppel untergebracht werden sollte. Jedoch lief das Tier immer wieder auf die Autobahn und zurück auf ein Feld, das an einer Bahnstrecke angrenzte. Der Zugverkehr wurde unterbrochen. Nachdem das Rind nicht gesichert werden konnte, wurde es gegen 14:30 Uhr von einem Polizeibeamten erschossen. Eine Betäubung wurde anscheinend nicht in Erwägung gezogen. Laut § 17 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes muss für die Tötung eines Tieres ein „vernünftiger Grund“ vorliegen. Diesen gab es hier nach PETAs Auffassung nicht. Die Tötung war nicht verhältnismäßig, da es das mildere Mittel gab, das Tier zu betäuben. Weil somit die Tötung gegen geltendes Recht verstößt, hat die Tierrechtsorganisation am 5. November bei der Staatsanwaltschaft Flensburg Strafanzeige gegen den Landwirt sowie gegen den Polizeibeamten erstattet.

„Dieses Rind wurde ungerechtfertigt getötet. Das Polizeigewehr auf ein Lebewesen zu richten, damit der Verkehr weiterfließen kann, zeigt einmal mehr, wie gering das Leben sogenannter Nutztiere in unserer Gesellschaft geschätzt wird“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Das Tier hätte nicht auf diese Weise sterben müssen. Es zu betäuben und anschließend einzufangen, hätte die Alternative sein müssen. Wer das ganze Leid in der tierhaltenden Industrie verhindern möchte, lebt vegan.“

Wirtschaftlicher Wert entscheidet über Leben und Tod

Wenn Tiere aus schlecht gesicherten Weiden oder während des Verladens zum Schlachthaus ausbrechen, reagieren sie auf Menschen verständlicherweise panisch und irren auf ihrer Flucht oft planlos umher. Für Mensch und Tier kann daraus eine gefährliche Situation entstehen, weshalb diese Tiere meist erschossen werden. Oftmals könnten sie jedoch betäubt und eingefangen werden, wie 2018 ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Hamm zeigte. Für Bulle „Sultan“ wurde dort sogar der Zugverkehr stillgelegt, bis er durch einen Betäubungsschuss wieder eingefangen werden konnte. Bei diesen Vorfällen wird deutlich, dass bei der Wahl zwischen tödlichem Schuss und Betäubung in erster Linie der wirtschaftliche Wert des Tieres für den Betrieb über Leben und Tod des Geflohenen entscheidet. Der Nutzen in der Landwirtschaft wird nach kalten Zahlen bemessen – und nicht danach, dass Tiere fühlende Lebewesen mit einem Recht auf Glück, Unversehrtheit und Leben sind. 
Für ausgebrochene Tiere bedeutet eine Betäubung allerdings, dass sie ihr Dasein weiterhin – meist unter artfremden Bedingungen – in der Landwirtschaft fristen müssen und kurze Zeit später im Schlachthaus getötet werden. PETA fordert in diesen Fällen die Abgabe an einen Lebenshof, damit die mutigen Tiere ihr Leben dort weitestgehend selbstbestimmt verbringen können.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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