PETA erreichte eine anonyme Whistleblower-Meldung zu einer mutmaßlich tierquälerischen Rinderhaltung in einem Betrieb im Landkreis Landsberg am Lech. Die Rinder seien durchgängig im Stall angebunden. Das zugespielte Bildmaterial zeigt Tiere, die mit Halsrahmen fixiert dicht nebeneinanderstehen. Die Tierrechtsorganisation hat am 3. September eine Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) erstattet. Zusätzlich hat PETA beim zuständigen Veterinäramt angeregt, Verwaltungssanktionen im Bereich der Konditionalität zu verhängen. Konditionalität bedeutet, dass die Gewährung von EU-Subventionen an Auflagen, insbesondere zur Gewährleistung von Tierwohl-Mindeststandards, gekoppelt ist.
„Laut Tierschutzgesetz dürfen Tieren keine erheblichen länger andauernden Leiden zugefügt werden, doch genau das passiert bei der Anbindehaltung von Rindern. Das Haltungssystem muss endlich bundesweit ausdrücklich verboten werden. Rinder müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit in Anspruch nehmen können“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PETA. „Wer Rinder quält, soll außerdem keine Subventionen dafür erhalten.“
Neuer Kurs in Niedersachsen: Anbindehaltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen im Juni ein landesweites Verbot der Anbindehaltung von Rindern eingeführt – weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstößt. [1] Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium orientiert sich damit an der aktuellen Rechtsprechung. Danach können Veterinärämter spezifische Maßnahmen zum Schutz von Tieren anordnen, auch wenn die Vorgaben des Tierschutzgesetzes nur allgemein formuliert sind.
Richtungsweisendes Urteil zur Anbindehaltung: „Länger anhaltende erhebliche Leiden“
Die Tierrechtsorganisation verweist auf einen richtungsweisenden Strafbefehl vom 10.12.2025 (Aktenzeichen: 13 Cs 40 Js 31887/25) des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen: Wer Rinder in Anbindehaltung hält und hierbei in Kauf nimmt, „dass für die Tiere nicht einmal ein Minimum an artgerechtem Verhalten möglich“ ist, „dass die Tiere in der Auslebung ihres natürlichen Bewegungsdrangs annähernd vollständig unterdrückt“ werden, „dass die Tiere nicht einmal eine wechselnde Schlafhaltung einnehmen“ können und „dass die Tiere sich in der Folge in einem Zustand ununterbrochenen erheblichen Unwohlseins“ befinden, macht sich gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG strafbar, da den Tieren „länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt“ werden.
Milliarden an Agrarsubventionen – doch Kontrollen bleiben lückenhaft
Wer Tiere systematisch in Ketten legt, dürfte gegen die geltenden Mindestanforderungen an eine tiergerechte Haltung verstoßen. Neben einer Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz und wegen Subventionsbetruges drohen Verantwortlichen deshalb auch Kürzungen der EU-Agrarzahlungen. PETA kritisiert in diesem Zusammenhang die unzureichende Kontrolldichte. Denn das Konditionalitätsrecht sieht lediglich Vor-Ort-Kontrollen von einem Prozent derjenigen vor, die Subventionen erhalten – und das auch nur einmal im Jahr.
PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft
Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland über 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [2] Es braucht eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um die Folgen der Klimakatastrophe zu mindern. PETA hat deshalb Ende Mai 2025 einen Strategieplan zum Ausstieg aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann.

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PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
