Anbindehaltung von Rindern und Ziegen im Landkreis Garmisch – PETA erstattet Strafanzeige und fordert Ausstieg aus der Tierwirtschaft

Rinder und Ziegen mit Ketten fixiert im Alpenbetrieb

Verheerende Lebensumstände: PETA erreichte Anfang Januar eine Whistleblower-Meldung zu einer tierquälerischen Rinder- und Ziegenhaltung in einem Betrieb im Kreis Garmisch-Partenkirchen. Die Fotos zeigen an kurzen Ketten fixierte Ziegen jeweils zu zweit in kleinen Buchten in der Mitte des Stalls. Sie können sich lediglich hinlegen und aufstehen, ihr Blick ist auf die Trennwände gerichtet. Auf einer Stallseite stehen eng aneinandergereiht Rinder. Auch sie sind mit Metallketten am Hals in Anbindehaltung fixiert. Die Tierrechtsorganisation hat am 17. Februar Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München II wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erstattet.

„Wir rufen die Staatsanwaltschaft dazu auf, die Leiden dauerhaft fixierter Tiere ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA. „Rinder oder Ziegen dürfen nicht länger wie Objekte in Ställen festgekettet und ihrer Grundbedürfnisse beraubt werden. Sie müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit realisieren können. Die Politik sollte zudem attraktive Förderpakete anbieten, um landwirtschaftliche Betriebe beim Umstieg auf eine tierfreie Landwirtschaft zu unterstützen.“

Rinder und Ziegen mit Ketten fixiert im Alpenbetrieb

Dieses und zwei weitere Bilder können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung

Rinder oder Ziegen in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Um diesem Tierleid ein Ende zu bereiten, hat Niedersachsen als erstes deutsches Bundesland den Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern bekannt gegeben und damit geltendes Recht durchgesetzt. [1] Bislang gilt in Deutschland kein ausdrückliches Verbot dieser Haltungsform für Ziegen oder Rinder ab einem Alter von sechs Monaten. Sie verstößt jedoch nach Auffassung der Tierschutzorganisation grundsätzlich gegen § 2 Abs. 1 TierSchG, wonach die „Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung“ nicht so eingeschränkt werden darf, dass „Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“. In zahlreichen juristischen Aufsätzen wird zudem thematisiert, dass die Anbindehaltung von Rindern den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG erfüllt, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch „erzwungenes Nichtverhalten“ genannt. [2] Die dauernde Fixierung beeinträchtigt das Wohlbefinden der Rinder derart, dass erhebliche Leiden verursacht werden.

PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft

Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit [3]. Es braucht dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern sowie die Folgen der Klimakatastrophe abzumildern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai 2025 einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Pflanzliche Nahrungsmittel sparen im Vergleich zu Produkten tierischen Ursprungs zahlreiche Ressourcen ein und können weitaus umweltschonender hergestellt werden. Unterstützung bei der Entwicklung

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung: Anbindehaltung für Rinder soll untersagt werden. Online abrufbar unter: https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/mehr-tierschutz-in-der-nutztierhaltung-anbindehaltung-fur-rinder-soll-untersagt-werden-248453.html. (18.02.2026).
[2] Schrott (2024): Die Nutztierhaltung und das Strafrecht. LMuR 2024, 147.
[3] Shepon et al. (2018): The opportunity cost of animal based diets exceeds all food losses. Online abrufbar unter: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1713820115. (01.09.2025).

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