Anbindehaltung von Rindern verstößt gegen Tierschutzgesetz: PETA erstattet Strafanzeige gegen Betrieb im Landkreis Oberallgäu

Kühe in Anbindehaltung stehen und liegen in Fäkalien

Tiere stehen und liegen in ihren Fäkalien

Gequälte Rinder in Süddeutschland: PETA hat vergangene Woche bei der Staatsanwaltschaft Kempten Strafanzeige gegen einen Betrieb mit tierquälerischer Anbindehaltung im Landkreis Oberallgäu erstattet. Mitte März erreichte die Organisation eine Whistleblower-Meldung mit Bildern. Demnach werden die Tiere an Kopf und Schwanz angebunden und müssen in ihren Fäkalien stehen und liegen. 2023 ging die Tierrechtsorganisation mit Anzeigen gegen Anbindehaltung in zahlreichen weiteren Betrieben in Bayern und Baden-Württemberg vor. Grundlage sind aktuelle Fachkommentare und juristische Aufsätze, die die Tierschutzwidrigkeit der Anbindehaltung bestätigen – unter anderem von der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari. Jahrelange Forderungen, diese besonders qualvolle Haltungsform zu sanktionieren, werden damit erneut bekräftigt. PETA kritisiert die bisherigen Verfahrenseinstellungen scharf, denn die Anbindehaltung ist nach geltendem Recht (Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes) bereits jetzt strafbar. Die Tierrechtsorganisation fordert die Bundesregierung auf, mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes jede Form der Anbindehaltung nun ausdrücklich zu verbieten. 

„Anbindehaltung – egal ob ganzjährig oder zeitweise – verursacht nachweislich langanhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden. Somit verstößt sie gegen das Tierschutzgesetz“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin bei PETA. „Daher fordern wir die Bundesregierung auf, diese grausame Haltungsform endlich in allen Formen zu verbieten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Rinder dürfen nicht länger wie Objekte in meist dunklen Ställen festgekettet, sondern müssen wie fühlende Individuen mit Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit behandelt werden. Um Landwirtinnen und Landwirte beim Umstieg auf eine tierfreundliche, vegane Landwirtschaft zu unterstützen, muss die Politik außerdem attraktive Beratungs- und Förderpakete anbieten.“

PETA hat bereits im vergangenen Jahr Strafanzeigen gegen etwa 50 Rinderhaltungsbetriebe in Bayern und Baden-Württemberg erstattet. Doch die Staatsanwaltschaften weigern sich bislang, das Tierschutzgesetz anzuwenden. Circa 30 Ermittlungsverfahren wurden gemäß Paragrafen 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, auf weitere 20 Anzeigen blieb eine Reaktion der Staatsanwaltschaften aus. Zu einer Anklageerhebung kam es in keinem einzigen Fall. Die Gründe für die Einstellungen sind vielfältig, jedoch sind diese juristisch nicht haltbar und widersprechen der juristischen Kommentarliteratur.

Hintergrundinformationen: Anbindehaltung von Rindern ist tierschutzwidrig

Neben PETA kommen auch zahlreiche Autorinnen und Autoren der juristischen Fachliteratur [1] sowie die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari [2] zu dem Schluss, dass das natürliche Verhalten der Rinder in der dauerhaften Anbindehaltung fast vollständig unterdrückt werde. Daher liege der Anfangsverdacht der Straftatverwirklichung nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes vor. Zuletzt hat der Strafrechtsprofessor Dr. Jens Bülte in seinem Artikel „Anbindehaltung – keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine“ die Anbindehaltung als „strafbare Tierquälerei“ bezeichnet. Die dauernde Anbindehaltung sei „nicht nur (tierschutz)rechtlich unzulässig, sondern regelmäßig strafbar“. [3] In einigen Fällen wurden die Einstellungen der von PETA gestellten Strafanzeigen damit begründet, dass die Rinder nicht in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten wurden, sondern in der saisonalen Anbindehaltung, auch Kombinationshaltung genannt. Dem ist entgegenzusetzen, dass die Tiere bereits nach wenigen Tagen in Anbindehaltung erheblich leiden. Überdies verfügen Tiere nicht über dasselbe Zeitempfinden wie Menschen. [4] Es ist ihnen nicht möglich, längere Zeiträume wie bei der saisonalen Anbindehaltung zu überblicken. [3]

Rinder in Anbindehaltung: Nicht zumutbares körperliches und psychisches Leid

Der überwiegende Anteil aller 1,1 Millionen Rinder in Anbindehaltung wird im sogenannten Kurzstand gehalten. Mit einer Länge von 1,40 bis 1,80 Metern wird der Standplatz den mittlerweile zuchtbedingt deutlich massigeren Tieren nicht gerecht. Als Konsequenz müssen die Tiere oftmals mit dem hinteren Körperteil auf dem Kotgitter stehen und liegen. Dadurch erhöht sich das Risiko für Klauenerkrankungen und Euterentzündungen. Überdies ist das Liegen auf dem Kotgitter aufgrund des unnatürlich großen Euters für Kühe äußerst schmerzhaft. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an einem Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Die für das Wohlbefinden essenziellen arteigenen Verhaltensweisen wie Bewegung, Körperpflege und soziale Interaktion mit Artgenossen werden den Rindern in der Anbindehaltung gänzlich verwehrt. Das psychische Leid der Tiere zeigt sich beispielsweise durch Stereotypien wie „Futterwerfen“ oder Zungenrollen, was zu starker Abmagerung führen kann [5].

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Kühe in Anbindehaltung stehen und liegen in Fäkalien
Laut einem Hinweisgeber können sich die Rinder in dem Betrieb im Landkreis Oberallgäu nicht von der Stelle bewegen. / © PETA Deutschland e.V.

Dieses und ein weiteres Foto können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Quellen

[1] Staatsanwaltschaft Landshut, Aktenzeichen 208 Js 2110/23; die Einstellung bestätigend: Generalstaatsanwaltschaft München, Aktenzeichen 300 Zs 1023/23.)
[2] Hahn/ Kari, NuR 2021, 43, 599: Leiden Nutztiere unter ihren Haltungsbedingungen? – Zur Ermittlung von Leiden in Tierschutzstrafverfahren. Online abrufbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-021-3890-7. (04.03.2024)
[3] Bülte, Jens (2023): Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine. Online abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine/.  (04.03.2024)
[4] Greenpeace (2023): Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung. Online abrufbar unter: https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten%20Milchkuhhaltung.pdf. (04.03.2024).
[5] Expertise for Animals (2023): Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern. Online abrufbar unter: http://www.tfvl.de/wp-content/uploads/2023/08/Expertise-for-Animals-2023.-Die-Ketten-loesen.pdf. (04.03.2024)

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