Anbindehaltung von Rindern verstößt gegen Tierschutzgesetz: PETA erstattet Strafanzeige gegen Betrieb im Ortenaukreis

Braun-weiße Kühe liegen an einer Kette angebunden auf einem mit Kot verdreckten Stallboden

Tierrechtsorganisation verweist auf juristische Fachliteratur und ruft Bundesregierung zum Handeln auf

Gequälte Rinder in Süddeutschland: PETA hat im November bei der Staatsanwaltschaft Offenburg Strafanzeigen gegen einen Betrieb mit tierquälerischer Anbindehaltung im Ortenaukreis erstattet. Die Tierrechtsorganisation erstattete zudem Anzeige gegen 11 weitere Rinderhaltungsbetriebe in Bayern und Baden-Württemberg. Grundlage sind aktuelle Fachkommentare und juristische Aufsätze, die die Tierschutzwidrigkeit der Anbindehaltung bestätigen – unter anderem von der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari. Jahrelange Forderungen, diese besonders qualvolle Haltungsform zu sanktionieren, werden damit erneut bekräftigt. PETA kritisiert die bisherigen Verfahrenseinstellungen scharf, denn die Anbindehaltung ist nach geltendem Recht (Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes) bereits jetzt strafbar. Die Tierrechtsorganisation ruft die Bundesregierung anlässlich der gestrigen Sonder-Agrarministerkonferenz auf, jede Form der Anbindehaltung im Zuge der Tierschutzgesetz-Novelle klarstellend zu verbieten, da die Justiz das geltende Recht offenbar nicht korrekt anwendet.

„Die Anbindehaltung – egal ob ganzjährig oder zeitweise – verursacht nachweislich lang anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden. Somit ist sie tierschutzwidrig und illegal“, so Scarlett Treml, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei PETA. „Wir fordern die Regierung dringend auf, die Anbindehaltung endlich in allen Formen zu verbieten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nur so kann das Staatsziel Tierschutz tatsächlich erreicht werden. Es wird Zeit, dass Rinder nicht länger als Objekte angesehen werden, die man wie Fahrräder in dunklen Räumen festkettet, sondern als fühlende Individuen mit Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit. Landwirtinnen und Landwirte müssen durch attraktive Beratungs- und Förderpakete zum Umstieg auf zukunftsorientierte, rein pflanzliche Landwirtschaftsformen bewegt werden.“

PETA hat bereits im vergangenen Jahr Strafanzeigen gegen etwa 50 Rinderhaltungsbetriebe in Bayern und Baden-Württemberg erstattet. Doch die Staatsanwaltschaften weigern sich bislang, das Tierschutzgesetz anzuwenden. Circa 30 Ermittlungsverfahren wurden gemäß Paragrafen 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, auf weitere 20 Anzeigen blieb eine Reaktion der Staatsanwaltschaften aus. Zu einer Anklageerhebung kam es in keinem einzigen Fall. Die Gründe für die Einstellungen sind vielfältig, jedoch sind diese juristisch nicht haltbar und widersprechen der juristischen Kommentarliteratur.

Hintergrundinformationen: Anbindehaltung von Rindern ist tierschutzwidrig

Neben PETA kommen auch zahlreiche Autorinnen und Autoren der juristischen Fachliteratur [1] sowie die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari [2] zu dem Schluss, dass das natürliche Verhalten der Rinder in der dauerhaften Anbindehaltung fast vollständig unterdrückt werde. Daher liege der Anfangsverdacht der Straftatverwirklichung nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes vor. Zuletzt hat der Strafrechtsprofessor Dr. Jens Bülte in seinem Artikel „Anbindehaltung – keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine“ die Anbindehaltung als „strafbare Tierquälerei“ bezeichnet. Die dauernde Anbindehaltung sei „nicht nur (tierschutz)rechtlich unzulässig, sondern regelmäßig strafbar“. [3] In einigen Fällen wurden die Einstellungen der von PETA gestellten Strafanzeigen damit begründet, dass die Rinder nicht in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten wurden, sondern in der saisonalen Anbindehaltung oder Kombinationshaltung. Dem ist entgegenzusetzen, dass die Tiere bereits nach wenigen Tagen in Anbindehaltung erheblich leiden. Überdies verfügen Tiere nicht über dasselbe Zeitempfinden wie Menschen. [4] Es ist ihnen nicht möglich, längere Zeiträume wie bei der saisonalen Anbindehaltung zu überblicken. [3]

Rinder in Anbindehaltung: Nicht zumutbares körperliches und seelisches Leid

Der überwiegende Anteil aller 1,1 Millionen Rinder in Anbindehaltung wird im sogenannten Kurzstand gehalten. Mit einer Länge von 1,40 bis 1,80 Metern wird der Standplatz den mittlerweile zuchtbedingt deutlich massigeren Tieren nicht gerecht. Als Konsequenz müssen die Tiere mit dem hinteren Körperteil oftmals auf dem Kotgitter stehen und liegen. Dadurch erhöht sich das Risiko für Klauenerkrankungen und Euterentzündungen. Überdies ist das Liegen auf dem Kotgitter aufgrund des Euters für „Milchkühe“ äußerst schmerzhaft. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an einem Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Die für das Wohlbefinden essenziellen arteigenen Verhaltensweisen wie Bewegung, Körperpflege und soziale Interaktion mit Artgenossen werden den Rindern in der Anbindehaltung gänzlich verwehrt. Das seelische Leid der Tiere zeigt sich beispielsweise durch Stereotypen wie „Futterwerfen“ oder Zungenrollen, was zu starker Abmagerung führen kann [5].

PETAs Motto lautet in Teilen:

Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Braun-weiße Kühe liegen an Ketten angebunden auf einem mit Kot verdrecken Stallboden.
In dem Betrieb im Ortenaukreis müssen die Rinder auf verdreckten Kotgittern ausharren. / © PETA Deutschland e.V.

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Quellen

[1] Staatsanwaltschaft Landshut, Aktenzeichen 208 Js 2110/23; die Einstellung bestätigend: Generalstaatsanwaltschaft München, Aktenzeichen 300 Zs 1023/23.)
[2] Hahn/ Kari, NuR 2021, 43, 599: Leiden Nutztiere unter ihren Haltungsbedingungen? – Zur Ermittlung von Leiden in Tierschutzstrafverfahren. Online abrufbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-021-3890-7. (17.11.2023).
[3] Bülte, Jens (2023): Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine. Online abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine/.  (17.112023).
[4] Greenpeace (2023): Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung. Online abrufbar unter: https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten%20Milchkuhhaltung.pdf. (1711.2023).
[5] Expertise for Animals (2023): Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern. Online abrufbar unter: http://www.tfvl.de/wp-content/uploads/2023/08/Expertise-for-Animals-2023.-Die-Ketten-loesen.pdf. (17.11.23).

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