Anhörung im Bundestag: PETA kritisiert CDU-Antrag, Kormorane wegen wirtschaftlicher Interessen bejagen zu lassen

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Antrag auf Abschuss: Im Umweltausschuss des Bundestages findet am Mittwoch, 26. Juni, die Expertenanhörung „Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen” statt. Anlass ist der 6-Punkte-Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Der beinhaltet die Forderung, dass die Bundesregierung unter anderem „Maßnahmen zur Vergrämung und zum Stopp der weiteren ungehinderten Vermehrung“ der Tiere ausarbeitetet. Außerdem soll sie sich auf EU-Ebene für eine Zuordnung des Kormorans zu den bejagbaren Arten einsetzen. Den Antrag kommentiert Peter Höffken, Fachreferent bei PETA:

„Kormorane sind Opfer einer unsachlichen Stimmungsmache vor allem von Hobbyanglern, die bei der Union offenbar auf fruchtbaren Boden gestoßen ist. Nachdem die Tiere hierzulande bis an den Rand der Ausrottung verfolgt wurden, geht einigen Menschen sogar eine Stabilisierung der Population nur aus einem einzigen Grund gegen den Strich: Konkurrenzdenken und Beuteneid. Kormorane sind ein wichtiger Bestandteil der Natur. Im Gegensatz zur Fischerei richten sie weder Schäden an, noch gefährden sie Arten. Wir rufen die Bundesregierung auf, den Antrag abzulehnen.“


Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

PETA Mitarbeiter
Peter Höffken / © PETA Deutschland e.V.

Das Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.

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