Bad Schwartau: Elf Hundewelpen getötet und im Wald vergraben – PETA erstattet Strafanzeige und fordert Tierhalteverbot

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Einem Polizeibericht zufolge fanden Beamte am Mittwoch in einem Waldstück in Bad Schwartau elf tote Hundewelpen. Zuvor hätte die Polizei einen Hinweis erhalten, dass die Tierbabys getötet und im Wald im Riesebusch vergraben worden sein sollen. Zur weiteren Untersuchung wurden die Leichen dem Veterinäramt des Kreises Ostholstein übergeben. Die Hunde seien nach ersten Erkenntnissen gewaltsam getötet worden. Die Polizei ermittelt wegen des Tatverdachts des Tötens von Tieren gegen eine 31-Jährige aus Ostholstein und einen 39-jährigen Lübecker. PETA wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lübeck gegen die Verantwortlichen erstatten und fordert ein Tierhalteverbot.

„Es ist kaum vorstellbar, welche Angst, Schmerzen und Qualen die kleinen Hundewelpen vor ihrem mutmaßlich gewaltsamen Tod durchlebt haben müssen – ein derartiges Maß an Grausamkeit macht uns fassungslos. Wir hoffen, dass die Verantwortlichen schnellstmöglich mit einer angemessenen Strafe zur Rechenschaft gezogen werden“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. „Wer zu einer derartigen Tat gegenüber wehrlosen Tieren fähig ist, schreckt häufig auch vor weiterer Gewalt nicht zurück – umso wichtiger ist es, dass solche Taten konsequent verfolgt und geahndet werden.“

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Tiere ohne „vernünftigen Grund“ zu töten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

„Hundeführerschein“ kann Tierquälerei vorbeugen

Eine gesetzlich geregelte Pflicht zum Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Tieres kann dazu beitragen, dass Halterinnen und Halter ihre tierischen Begleiter besser verstehen und deren Bedürfnissen gerecht werden. In Niedersachsen ist der sogenannte Hundeführerschein bereits seit 2013 verpflichtend. [2] Seit dem 1. Juli 2026 benötigen auch im Land Bremen Personen, die einen Hund aufnehmen möchten, einen solchen Sachkundenachweis. [3] Österreich geht noch einen Schritt weiter und hat zum 1. Juli 2026 bundesweit einen verpflichtenden Hundeführerschein eingeführt. [4] Für den Sachkundenachweis müssen zukünftige Halter vor der Aufnahme eines Hundes in einem Theoriekurs grundlegendes Wissen über tiergerechte Haltung, Kommunikation und Bedürfnisse erwerben; anschließend folgt ein obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Tierarten könnte zudem Impulskäufe verhindern, indem er Menschen dazu anhält, sich vorab intensiv mit der Verantwortung auseinanderzusetzen. Allein in Deutschland warten jährlich Hunderttausende Tiere in Tierheimen auf ein neues Zuhause – viele von ihnen wurden unüberlegt angeschafft. Rund 25 bis 30 Prozent der aufgenommenen Tiere verbringen ein Jahr oder länger im Tierheim.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[2] Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (2011). Online abrufbar unter: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html. (10.07.2026).
[3] Freie Hansestadt Bremen – Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026. Online abrufbar unter: https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/hundefuehrerschein-30149. (10.07.2026).
[4] PETBOOK.de (11.02.2025): Kein Hund ohne Sachkunde! Europäisches Land macht ab 2026 ernst. Online abrufbar unter: https://www.petbook.de/hunde/oesterreich-sachkundenachweis-hund. (10.07.2026).

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