Das Landgericht Aachen verhandelt am 27. November die wiederholten Misshandlungen von Pferden durch einen Monschauer Pferdehofbetreiber. Der Angeklagte, Horst S., war bereits am 13. Februar 2023 vom Amtsgericht Monschau zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro (90 Tagessätze) verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er mit Werkzeugen wie Hammer, Stahlkette und Mistgabel auf die Tiere in seiner Obhut eingeprügelt hatte, um sie gefügig zu machen. Der Pferdehofbetreiber stellte die gequälten Pferde in den vergangenen Jahren offenbar für Kutschen bei diversen Karnevalsumzügen zur Verfügung oder nahm selbst daran teil. Horst S. legte gegen das Urteil Berufung ein. Die Berufungsverhandlung beim Landgericht Aachen ist für den kommenden Mittwochmorgen angesetzt (Saal A 1.010, Aktenzeichen: 74 NBs 34/23). PETA fordert ein lebenslanges Tierhalteverbot für den Angeklagten.
„Menschen, die Pferde mit Hammer und Mistgabel quälen, sollten nie wieder Pferde halten dürfen. Wir hoffen, dass das Landgericht Aachen ebenfalls diese Auffassung teilt. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Pferdehaltung nicht einfach formal auf ein Familienmitglied übertragen wird und alles so weiterläuft wie bisher“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Die Karnevalsgesellschaften in Köln, Düsseldorf und in anderen Städten sollten endlich Herz zeigen und diesen Fall zum Anlass nehmen, Pferde von den Umzügen zu verbannen. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt die grausamen Methoden, mit denen die Tiere zum Gehorsam gezwungen werden.“
Einem Zeitungsbericht zufolge gab Horst S. Anfang 2023 vor dem Amtsgericht Monschau an, auch 2023 an Karnevalsumzügen wie dem Kölner Rosenmontagszug sowie in Ehrenfeld und Bocklemünd teilzunehmen – weil die Leute wüssten, dass er seine Tiere im Griff habe.
Pferdequäler ist kein Unbekannter
Medienberichten zufolge soll das Veterinäramt der Städteregion Aachen bei Horst S. schon mehrfach Kontrollen wegen Hinweisen auf Misshandlung durchgeführt haben. 2021 wurde er zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Das Landesumweltamt ermittelte zudem offenbar, ob der Pferdehofbetreiber ohne die notwendige Qualifikation als Hufbeschlagschmied tätig war.
Tierleid und Gefahren bei Karnevalsumzügen
PETA setzt sich für ein Ende der Nutzung von Pferden bei Karnevalsumzügen ein, denn laute Musik, fliegende Bonbons und grölende Narren setzen die sensiblen Tiere unter ständigen Stress. Pferde sind Fluchttiere und sehr schreckhaft. Ein von PETA veröffentlichtes Video vom Kölner Rosenmontagszug 2017 zeigt die enorme Stressbelastung für die Tiere, die bis zu Zusammenbrüchen führen kann. Jedes Jahr werden Menschen und Tiere bei Karnevalsumzügen verletzt – zum Teil schwer. Selbst bei trainierten Pferden kann bereits eine geringe Störung den Fluchtinstinkt auslösen. Die Tierrechtsorganisation kritisiert zudem die „Gelassenheitsprüfungen“ zur Vorbereitung der Tiere auf Umzüge, weil ihnen dabei Leid zugefügt wird.
Städte wie Bonn gehen mit gutem Beispiel voran
In Bonn werden keine Pferde mehr beim Rosenmontagsumzug eingesetzt. Das Präsidium des Festausschusses Bonner Karneval begründete die Entscheidung 2021 mit Tierwohl und Sicherheit. Auch in weiteren Städten sind Pferde bei Umzügen mittlerweile verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. 2018 veröffentlichte PETA eine INSA-Meinungsumfrage unter NRW-Bürgern zum Einsatz von Pferden bei Karnevalsumzügen. Die knappe Hälfte – rund 47 Prozent der Befragten – sprach sich für ein Verbot von Pferden in Karnevalsumzügen aus. 45 Prozent der Menschen äußerten keine Bedenken.
PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.