Neudorf / Gerlingen, 13. Dezember 2012 – Nach umfangreicher Beschwerdebegründung seitens PETA Deutschland e.V. verfügte das brandenburgische Justizministerium nun eine Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Prignitzer Landschwein GmbH & Co. KG. in Neudorf. Dabei geht es neben der betäubungslosen Kastration von etwa eine Woche alten Ferkeln, auch um das betäubungslose Abkneifen der Zähne sowie das Abschneiden der Schwänze. Die Tierrechtsorganisation veröffentlichte bereits 2008 aufrüttelnde Videoaufnahmen, die eindeutig zeigten, welche Schmerzen die Jungtiere bei diesen Eingriffen erleiden müssen. Dennoch wurden die Ermittlungen ein Jahr später wieder eingestellt. Das von PETA-Ermittlern dokumentierte Leid der Tiere brachte damals die Diskussion um betäubungslose Amputationen in Gang.
„Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie schwierig es ist, die Justizbehörden zu einem ordnungsgemäßen Handeln zu bewegen“, so Dr. Edmund Haferbeck, Agrarwissenschaftler und rechtlicher Berater bei PETA. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die schmerzhaften Amputationen von jungen Ferkeln, wenn auch als Ausnahme nach dem Tierschutzgesetz zugelassen, noch immer als Routineeingriff gelten.“
Das auf Strafanzeige von PETA eingeleitete Strafermittlungsverfahren gegen die Prignitzer Landschwein GmbH wurde 2009 eingestellt, nachdem der zuständige Amtsveterinär ein offensichtliches Falschgutachten ausstellte. Dieser stritt die erheblichen Schmerzen für die Ferkel ab und verneinte eine entsprechende Verbotsregelung für die konkrete Durchführung der Ferkelkastration im Tierschutzgesetz. Weiterhin vertrat er die Meinung, dass Schmerzmittel nach dem betäubungslosen Eingriff ausreichen würden. Neben dieser Thematik ist der Veterinär zudem in einen aktuellen Fall um hungernde und schlecht untergebrachte Pferde in der Prignitz verwickelt.
In Deutschland werden jedes Jahr zwischen 20 und 25 Millionen Ferkel betäubungslos kastriert, ihnen werden die Zähne abgekniffen und die Schwänze abgeschnitten. Verbraucher lehnen das Fleisch von nicht kastrierten Ebern wegen des auftretenden Geschlechtsgeruchs ab. Eine Amputation mit Betäubung, so die Züchter, soll kostspieliger und aufwendiger sein. Angesichts der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsschutzziel in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 20a GG) erscheint diese Argumentation jedoch als unschlüssig.
Menschen, die Leid verhindern möchten, sollten kein Geld für tierische Produkte ausgeben. Mit PETAs Vegan-Probeabo gelingt der Umstieg auf eine rein pflanzliche Ernährung spielend leicht.
Aktenzeichen:
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Neuruppin: 334 Js 17022/09
Aktenzeichen der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg: 54 Zs 1174/09 und 54 Zs 1487/09
Aktenzeichen des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg: (II.6) 3133 E-III.021/10
Aktenzeichen des Verfahrens gegen den Amtsveterinär als Falschgutachter: 334 Js 20780/10 StA Neuruppin , 54 Zs 1347/10 Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg
Bericht über die Prignitzer Landschwein GmbH bei ARD-Brisant:
http://youtu.be/fDt5Gf94-Yw
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GoVeggie.de
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