Bildmaterial zeigt Tierleid in der Putenhaltung: PETA erstattet Strafanzeige gegen zwei Betriebe in Bayern und Niedersachsen und äußert Verdacht auf Subventionsbetrug

mehrere vernachlässigte Puten

Putenhaltung ist eine Qual: Bereits im Mai erreichte PETA Bildmaterial von Whistleblowern, das die Zustände in zwei Putenmastbetrieben in Bayern und Niedersachsen zeige. In beiden werden qualgezüchtete Puten der „Rasse“ BIG6 gezüchtet, die so schnell wachsen, dass sie oft gesundheitliche Leiden haben. Zu sehen sind viele Tiere auf engem, kargem Raum, die zum Teil großflächige Hautverletzungen aufweisen. Wegen des Verdachts des Subventionsbetruges sowie wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hat PETA im August Strafanzeige bei den Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Hannover erstattet. Zudem wird die Tierrechtsorganisation bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einen möglichen Verstoß gegen das Prinzip der Konditionalität melden. Konditionalität bedeutet, dass die Gewährung von EU-Subventionen an Auflagen, insbesondere zur Gewährleistung von Tierwohl-Mindeststandards, gekoppelt ist.

„Wenn Tiere Leid erfahren und zugleich öffentliche Gelder kassiert wurden, müssen strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Solche Fälle zeigen erneut, dass Tierleid in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nicht die Ausnahme, sondern Teil des Systems ist. Jährlich fließen etwa 13 Milliarden Euro an Subventionen in die Tierwirtschaft – Gelder, die dringend in eine zukunftsfähige, tierfreie Landwirtschaft umverteilt werden müssen.“

mehrere vernachlässigte Puten
mehrere Puten zusammen in einem Stall

Diese und weitere Bilder können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

In der Elterntierfarm in Bayern ist die Geräuschkulisse enorm hoch, was zusätzlichen Stress für die Tiere bedeuten kann. Das Whistleblower-Video zeigt in dem Betrieb keine erhöhten Sitzflächen. Die gibt es zwar in der Putenmast in Niedersachsen, jedoch sind dort zahlreiche verletzte Tiere vermutlich im Krankenabteil separiert, und es ist fraglich, wie die einzelnen Tiere tatsächlich behandelt werden. Viele der Puten weisen dort große, verkrustete Hautverletzungen auf. Vermutlich sind diese durch Federpicken und versuchten Kannibalismus entstanden, das durch eine reizarme Haltungsumgebung und einer hohen Besatzdichte begünstigt wird.

Im April dieses Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, welches die typischen Haltungsbedingungen in Putenmastbetrieben als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet hat. [1] PETA hat dieses Urteil zum Anlass genommen, Betriebe in Niedersachsen und Bayern bei den entsprechenden Staatsanwaltschaften anzuzeigen.

Verdacht auf Subventionsbetrug

Nach Auffassung von PETA besteht im Fall beider Betriebe der Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug (§ 264 Abs. 1 StGB). Solche Subventionszahlungen stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dessen Ziel unter anderem die „Verbesserung des Tierwohls“ ist. Voraussetzung für EU-Subventionen ist die Einhaltung der Regelungen der Konditionalität, welche Mindeststandards beim Tierschutz vorschreiben. Wird gegen diese Auflagen verstoßen, können Sanktionen verhängt oder Gelder gekürzt werden. PETA nimmt an, dass die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Subventionen nicht erfüllt wurden. So wurden nicht nur die Grundanforderungen an die Betriebsführung im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verletzt, sondern auch das deutsche Tierschutzgesetz.

Milliarden an Agrarsubventionen – doch Kontrollen bleiben lückenhaft

PETA kritisiert, dass in Deutschland bislang viel zu selten ganzheitliche Kontrollen zur Einhaltung der Konditionalität durchgeführt werden. Laut EU-Recht müssen lediglich ein Prozent der subventionierten Betriebe stichprobenartig kontrolliert werden – bei rund 160.000 Betrieben mit Tierhaltung in Deutschland sind das gerade einmal rund 1.600 pro Jahr. [2] Selbst wenn Verstöße festgestellt werden, fallen Sanktionen meist sehr gering aus. Die EU verteilt jährlich Milliarden an Agrarsubventionen, doch die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben bleibt lückenhaft.

PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft

Die tierhaltende Landwirtschaft gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. Es ist dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft nötig, um das Leben künftiger Generationen zu sichern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai 2025 einen Strategieplan für den Ausstieg aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Bundesverwaltungsgericht (2026): Urteil vom 23.04.2026 – BVerwG 3 C 2.25. Klage eines Tierschutzverbandes auf tierschutzrechtliches Einschreiten gegen einen Putenmastbetrieb. Online abrufbar unter: https://www.bverwg.de/230426U3C2.25.0 (14.09.2026).
[2] Statistisches Bundesamt (2026): Landwirtschaftliche Betriebe. Online abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Landwirtschaftliche-Betriebe/_inhalt.html (14.09.2026).

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