Bundestag debattiert über Tierschutzgesetz-Novelle – PETA sieht Kniefall vor Agrarlobby und übergibt zwei Petitionen

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Am 26. September findet die erste Lesung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im Bundestag statt. Der entsprechende Gesetzentwurf „zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes“ (DS 20/12719) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung. Heute hat PETA zwei Petitionen mit insgesamt über 135.000 Unterschriften an das Bundeslandwirtschaftsministerium übergeben. Darin fordert die Tierrechtsorganisation ein Verbot der CO₂-Betäubung von Schweinen sowie der Anbindehaltung von Rindern. Harald Ullmann, 2. Vorsitzender bei PETA Deutschland e.V., kommentiert den Entwurf der Bundesregierung:

„Die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes kommt durch diverse Aufweichungen in den letzten Monaten immer mehr einer Luftnummer gleich. In seiner jetzigen Fassung ist die Tierschutzgesetz-Novelle nichts als ein beschämender Kniefall vor den tierausbeutenden Industrien. So soll die unerträgliche Kastration junger Schafe und Ziegen ohne jegliche Betäubung auch weiterhin legal bleiben. Auch die unwürdigen Langstreckentransporte von Tieren in weit entfernte Länder sollen weiterhin erlaubt sein. Alle Abgeordneten, die sich nicht vehement dagegen aussprechen, dass diese unaussprechliche Tierquälerei weiterhin erlaubt bleibt, machen sich für das immense Leid unzähliger Tiere mitverantwortlich. Mit unseren Petitionen fordern wir zudem ein Verbot der CO₂-Betäubung von Schweinen, die in einer beispiellosen Tortur in Kohlenstoffdioxid-Gondeln erstickt werden. Des Weiteren fordern wir das endgültige Aus für alle Formen der Anbindehaltung von Rindern. Denn ein Leben an der Kette verursacht den Tieren enormes psychisches und physisches Leid sowie lang anhaltende Schmerzen und Schäden. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, damit fühlende Lebewesen künftig vor solch skandalösem Missbrauch geschützt werden. Wir appellieren an das Gewissen und die Menschlichkeit aller Verantwortlichen, endlich ein Tierschutzgesetz umzusetzen, das seinen Namen verdient hat. Falls die Tierquäler-Lobbyisten ihre Interessen erneut durchsetzen können, sollte es gleich in ‚Tiernutzgesetz‘ umbenannt werden.“

Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.

PETA Vorsitzender Harald Ullmann

Das Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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