CDU zerschießt grün-rotes Jagd- und Wildtiermanagementgesetz: PETA übt Kritik an Änderungsentwurf von Forstminister Hauk

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Stuttgart, 4. August 2016 – Erste Rückschritte am neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz:  Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, verabschiedete die grün-schwarze Landesregierung im Juli einen Änderungsentwurf zum Jagdrecht. Dieser stellt einen erheblichen Eingriff in die Kernbereiche des Gesetzes dar und denunziert den über zwei Jahre langen Gesetzgebungsprozess in der letzten Legislaturperiode für ein modernes und fortschrittliches Jagdrecht in Baden-Württemberg. So soll beispielsweise die Jagd auf Wildschweine ausgeweitet und somit die allgemeine zweimonatige Jagdruhe im Wald aufgeweicht werden. In einer zu dem Änderungsentwurf veröffentlichten Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz kündigte Minister Peter Hauk (CDU) weitere Anpassungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes im Sinne der Jägerschaft an. PETA bittet die Landesregierung in einem aktuellen Schreiben an das zuständige Ministerium, den Jägern nicht noch weitere Zugeständnisse zu machen, sondern sich stattdessen für Verbesserungen des Gesetzes im Sinne des Tierschutzes sowie der aktuellen Gesetzgebung einzusetzen.
 
„Seit 2002 ist der Tierschutz – im Gegensatz zum Jagdrecht – im Grundgesetz verankert; das Jagdrecht ist somit dem Tierschutz unterzuordnen“, so Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Nach unserer Rechtsauffassung sollte bei einer Neuauflage des Jagdgesetzes deshalb vielmehr das Versäumnis nachgeholt werden, den Tierschutz ausreichend zu berücksichtigen anstatt den Jägern weitere Zugeständnisse zu machen.“
 
Das aktuelle Jagd- und Wildtiermanagementgesetz von Baden-Württemberg trat im April 2015 in Kraft und ist das Resultat eines mehr als zweijährigen Diskussionsprozesses sowie Debatten in den zuständigen Gremien, an denen eine Vielzahl von Interessengruppen und Experten beteiligt waren. Schon damals wurden den Jägern weitreichende Zugeständnisse gemacht – den Anforderungen des Tierschutzes sowie des Tierschutzgesetzes hingegen wurde nur ansatzweise nachgekommen. Dennoch enthält das neue Gesetz einige längst überfällige Verbesserungen für die Tiere und die Natur. Eine weitere Aufweichung wäre ein großer Rückschritt, der lediglich auf den Interessen der Jagdlobby beruht – die bei etwa 41.143 Jagdscheininhabern gerade einmal 0,4 % der Bevölkerung Baden-Württembergs vertritt.

PETA setzt sich darüber hinaus für die Abschaffung der Jagd ein. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildpopulationen dauerhaft zu regulieren. Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass die Geschlechtsreife der weiblichen Tiere in bejagten Wildschweinpopulationen früher eintritt, was die Geburtenrate ansteigen lässt. [1] Demnach bedingt ein hoher Jagddruck, dass sich die Population der betreffenden Wildtiere in dem Gebiet erhöht. Selbst in Jägerkreisen wird mittlerweile offen zugegeben, dass die Wildschweine mit jagdlichen Mitteln nicht nachhaltig reguliert werden können. [2] Auch der renommierte Biologe Prof. Dr. Josef Reichholf sieht aus wildbiologischer Sicht keine Notwendigkeit in der Jagd: Die nahezu ausgerotteten Wölfe müssen nicht durch menschliche Jäger ersetzt werden, da eine natürliche Regulation der im Wald wohnenden Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet.
 
[1] Servanty et al. (2009): Pulsed resources and climate-induced variation in the reproductive traits of wild boar under high hunting pressure. Journal of Animal Ecology. Nr. 78, Issue 6.
[2] Wild & Hund (2014) Ende eines Dogmas. http://www.wildundhund.de/home/8246-ende-eines-dogmas [abgerufen am 1. 8. 2016]
 
Weitere Informationen:
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Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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