Tierrechtsorganisation fordert bundesweites Verkaufsverbot von Schlagfallen
PETA erreichte eine Whistleblower-Meldung zu einer ausgelegten Schlagfalle in Dietingen. Bilder zeigen eine Ratte, die in das Fanggerät geraten und durch dieses getötet worden ist. Entdeckt worden sei die Falle am 26. Oktober auf der Zinkenstraße. Die Ratte sei mit einer Schulter in der Falle eingeklemmt gewesen. Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wird die Tierrechtsorganisation in Kürze bei der Staatsanwaltschaft Rottweil Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten.
PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Deutschland
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Der Tierquäler, der die Schlagfalle ausgelegt hat, muss dringend zur Rechenschaft gezogen werden“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. „Die Ratte hat sicher unvorstellbare Schmerzen erlitten und panische Angst gehabt. Solche Fanggeräte verursachen regelmäßig unermessliches Leid und können nicht nur Tiere, sondern auch Kinder schwer verletzen. Deshalb müssen auch Kauf und Verkauf dieser gefährlichen Fallen endlich konsequent verboten werden, nicht nur deren Einsatz.“

Das Bild kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.
Schlagfallen weiterhin häufig im Einsatz
Die Anwendung von Tellereisen ist bereits seit 1995 EU-weit verboten, der Verkauf jedoch nicht. Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes, welches 2021 von der „GroKo“ vorgelegt wurde, sollte endlich auch ein Handelsverbot für Tellereisen beschlossen werden. Der Entwurf wurde jedoch in letzter Minute gekippt. Andere Arten von Schlagfallen dürfen in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden. In Baden-Württemberg sind Totschlagfallen laut §32 (3) Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verboten. Nur ausnahmsweise dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Allerdings müssen diese dann nach ihrer Bauart ein sofortiges Töten gewährleisten.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
