Eingabe an den Hamburger Beschwerdeausschuss: PETA-Unterstützer fordert Verbot grausamer Totschlagfallen

Während elf Bundesländer den Einsatz von Totschlagfallen bereits verboten oder erheblich eingeschränkt haben, ist die grausame Jagdmethode in Hamburg weiterhin erlaubt. Mit den Fallen werdenunter anderem Füchse, Marder und andere Wildtiere getötet. Betroffene Tiere können dadurch schwerste Verletzungen erleiden und qualvoll sterben. Auch Hunde, Katzen und geschützte Wildtiere geraten immer wieder in die Fallen. Weil die Politik nicht handelt, hat der Leiter des Hamburger PETA Streetteams, Tim Schömer, in der vergangenen Woche einen Antrag beim Eingabeausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft für ein Anwendungsverbot von Totschlagfallen in Hamburg eingereicht. Nun müssen sich der Senat beziehungsweise die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie die Bürgerschaft damit befassen.

„Totschlagfallen können Tiere schwer verstümmeln und lange leiden lassen. Dass Hamburg diese grausame Jagdmethode weiterhin erlaubt, ist ein Armutszeugnis für den Tierschutz“, so Tim Schömer, PETA Streetteam-Leiter in Hamburg. „Die Politik muss endlich handeln und diese Fallen ausnahmslos verbieten.“

PETA hatte sich bereits vor acht Jahren an die zuständige Hamburger Behörde gewandt und über 50.000 Unterschriften für ein Verbot von Totschlagfallen übergeben. Nach der aktuellen Eingabe muss sich die Hamburger Politik nun mit der Forderung befassen. Zunächst prüft der zuständige Ausschuss das Anliegen und holt eine Stellungnahme der Senatsverwaltung ein. Anschließend entscheidet die Bürgerschaft über die Eingabe.

Handlungsbedarf in Hamburg

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt nach Ansicht von PETA auch der Blick auf andere Bundesländer: Elf Bundesländer haben die Anwendung von Totschlagfallen bereits untersagt. Zuletzt hat Niedersachsen im Juni 2026 die Verwendung der Fanggeräte mit einer Gesetzesnovelle ebenfalls verboten. Eine Ausnahme gilt lediglich für sogenannte Ei-Abzugseisen zum Fang von Steinmardern in befriedeten Bezirken. [1] In Rheinland-Pfalz tritt ein Verbot im April 2027 in Kraft. Laut einer Übersicht des Deutschen Jagdverbands vom Mai 2026 sind in Hamburg – anders als etwa in Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg – weder eine technische Prüfung oder Zulassung noch eine Registrierung der Fallen vorgeschrieben. [2]

Totschlagfallen können Tiere verstümmeln

Jägerinnen und Jäger setzen Totschlagfallen unter anderem ein, um Füchse, Marder und Waschbären zu töten. Die Fallen sollen sofort töten, doch nicht immer werden die Tiere tödlich getroffen. Stattdessen können die Fanggeräte Gliedmaßen einklemmen, Knochen zertrümmern und schwere Quetschungen verursachen. Die Tiere leiden unter erheblichen Schmerzen und sterben in vielen Fällen qualvoll an ihren Verletzungen. Immer wieder erhält PETA Fotos von Tieren, die versehentlich in solche Fallen geraten sind. Überlebende Tiere sind häufig schwer verstümmelt und müssen nach Amputationen oft unter Schmerzen weiterleben. Da die Fallen nicht zuverlässig zwischen Tierarten mit ähnlicher Größe und Statur unterscheiden, geraten auch geschützte Wildtiere sowie Hunde und Katzen hinein.

Die Jagd ist unnötig

Anerkannte Fachleute aus der Wildbiologie bestätigen, dass die Jagd aus ökologischer Sicht nicht notwendig ist. Laut dem Biologen Prof. Dr. Josef Reichholf regulieren sich im Wald wohnende Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit und Krankheiten selbst. [3] Der Kanton Genf – in dem die Hobbyjagd seit über 40 Jahren verboten ist – ist nur ein Beispiel dafür. Hier darf sich die Natur fast gänzlich selbst regulieren. Die Folge: eine hohe Artenvielfalt und gesunde, stabile Wildtierpopulationen. Durch den hohen Jagddruck in ländlichen Gebieten suchen Wildtiere Schutz in den Städten.

Schaubild zur Ansicht: Totschlagfallen in Deutschland / © PETA Deutschland e.V.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2026): Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes. Online abrufbar unter: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/novelle-des-niedersachsischen-jagdgesetzes-236898.html. (21.10.2026).
[2] Deutscher Jagdverband (2026): Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern. Stand: 13.05.2026, Angaben zu Hamburg. Online abrufbar unter: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2026-05/2026-05_DJV_Fallenjagd_Laenderuebersicht.pdf. (21.10.2026).
[3] Reichholf, J. H. (2014): Die Wahrheit über die Jagd – Evolutionsbiologe Prof. Josef Helmut Reichholf widerlegt Jägerlügen. TV-Dokumentation, SWR BW (15.05.2014).

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