Erfolg nach PETAs Berufung: Regierungspräsidium Tübingen muss Auskunft über Tierversuche an den Universitäten Tübingen und Ulm geben

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in einer Pressemitteilung am 22. Januar mitgeteilt, dass das Regierungspräsidium Tübingen Informationen über Tierversuche preisgeben muss. Dies gilt für Experimente, die im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Fach Humanmedizin an den Universitäten Tübingen und Ulm durchgeführt werden. Im Juli 2019 hatte PETA dem Regierungspräsidium Tübingen Fragen zur Genehmigung und Anzeige der Tierversuche an den beiden Universitäten gestellt. Das Regierungspräsidium lehnte den Antrag ab, woraufhin die Tierrechtsorganisation beim Verwaltungsgericht Sigmaringen am 17. November 2022 Klage einreichte. Nachdem diese abgewiesen wurde, legte PETA Berufung ein. Mit dem Urteil des VGH vom Oktober 2023 wurde dieser nun stattgegeben (Aktenzeichen VGH 10 S 125/22). Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass der Informationszugang „weder wegen der Betroffenheit der Lehrtätigkeit der Beigeladenen noch aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten ausgeschlossen“ sei [1].

„Das Regierungspräsidium Tübingen als Tierschutzaufsichtsbehörde kann sich nicht auf die Ausnahmevorschrift zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit berufen. Es muss der Öffentlichkeit den Zugang zu Informationen ermöglichen, was zu mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten führt“, so Luise Klick, Justiziarin bei PETA Deutschland. „Tierversuche dürfen auch wegen des Staatsziels Tierschutz nicht im Verborgenen gehalten werden.“

PETAs Fragen an das Regierungspräsidium Tübingen beziehen sich unter anderem darauf, um welche Art von Tierversuchen es sich handelt. Zudem fragte die Organisation an, im Rahmen welcher Fachrichtung diese beantragt oder angezeigt wurden und ob diese Tierversuche tatsächlich durchgeführt wurden.

Tierversuche in Forschung und Lehre weder ethisch noch zuverlässig

In der medizinischen Forschung sind Tierversuche immer noch an der Tagesordnung. Viele Milliarden Euro werden jährlich für Projekte aufgewendet, die oftmals nicht auf den Menschen übertragbar sind und letztendlich an der falschen Spezies forschen. Besonders gefährlich wird dies, wenn die Versuche eine falsche Sicherheit bei der Anwendung neuer Medikamente vermitteln, die aufgrund von Speziesunterschieden nicht gegeben ist. Der Pharma-Skandal um den Wirkstoff TGN1412, der sich 2006 in einem Londoner Krankenhaus ereignete, ist nur ein Beispiel dafür. Gleichzeitig werden aufgrund von Tierversuchen vielversprechende Medikamente aussortiert. Obwohl sie in den Experimenten für nicht sicher oder nicht wirksam erklärt wurden, könnten sie beim Menschen jedoch ganz anders wirken. Zudem sind Tierversuche sehr unzuverlässig. So liegt die Misserfolgsrate bei der Zulassung neuer Alzheimer-Medikamente, die unter anderem auf Basis von Daten aus Tierexperimenten entwickelt wurden, beispielweise bei nahezu 100 Prozent.

Auch in der Ausbildung und Lehre werden kontinuierlich Tiere für Experimente ausgebeutet. Jedes Jahr werden zahllose Lebewesen zu Lehrzwecken in Versuchen lebendig missbraucht oder getötet, um aufgeschnitten zu werden. Solche „Lehrmethoden“ sind weder ethisch vertretbar noch notwendig. Inzwischen gibt es zahllose tierfreundliche Alternativen wie plastische Modelle, Simulatoren oder Computerprogramme, die das studienrelevante Wissen auf tierleidfreie Weise vermitteln.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (2024): Auskunft über Tierversuche an den Universitäten Tübingen und Ulm: Berufung von PETA erfolgreich. Online abrufbar unter: https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/18492412/?LISTPAGE=1212860. (25.01.2024).

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