Stuttgart, 11. Dezember 2018 – Die Deutsche UNESCO-Kommission gab heute bekannt, dass das Brieftaubenwesen nicht in die Liste des deutschen Kulturerbes aufgenommen wird. Als Begründung führte die Kommission unter anderem an, dass der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter den Tierschutz bei der Bewerbung nicht ausreichend berücksichtigt habe. Die Tierrechtsorganisation PETA wies mehrfach auf die Problematik hin und begrüßt den Entschluss, den tierquälerischen „Sport“ nicht als nationales Immaterielles Kulturerbe anzuerkennen.
„Das deutsche Brieftaubenwesen auf die Liste des nationalen Kulturerbes aufzunehmen, wäre eine schwere Fehlentscheidung gewesen. Bei den Wettkampf- und Glücksspielveranstaltungen wird immer wieder gegen das Tierschutzgesetz verstoßen“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA. „Aus Prestigegründen oder auch für Preisgelder schicken Züchter und Veranstalter bewusst viele Tiere in den Tod – das hat weder etwas mit Tradition noch mit Tierliebe zu tun, sondern ist vorsätzliche Tierquälerei.“
PETA appellierte an die Verantwortlichen, Tierquälerei nicht zu Kulturerbe zu ernennen
Nordrhein-Westfalen hatte das deutsche Brieftaubenwesen für die Aufnahme in die Liste für das deutsche Kulturerbe nominiert. Im August appellierte PETA in einem Schreiben an die UNESCO sowie an die Kultusministerkonferenz und an die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW, das Brieftaubenwesen nicht in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO aufzunehmen. Die Tierrechtsorganisation macht immer wieder darauf aufmerksam, dass es sich bei Taubenwettflügen um tierquälerische Veranstaltungen mit Glücksspielcharakter handelt und systematisch gegen geltendes Tierschutzgesetz verstoßen wird.
In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge noch ca. 30.000 Züchter sogenannter „Brieftauben“, die jährlich besonders viele Tiere nachzüchten und auf den regionalen, nationalen und internationalen Wettflügen verlieren. Sogar nach eigenen Angaben der Züchter verlieren diese pro Flug 20 bis 25 Prozent der Tauben. Nach Paragraf 3 S. 1 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Bleiben die Vögel hinter den Erwartungen zurück und sind für die weitere Zucht ungeeignet, töten Züchter sie oftmals ohne Betäubung, indem sie am Hals der Tauben ziehen oder ihren Kopf drehen, bis die Tiere sterben.
Weitere Informationen:
PETA.de/Brieftaubensport
PETA.de/Trotz-Tierquaelerei-Brieftaubenwesen-soll-immaterielles-Kulturerbe-werden
Kontakt:
Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]
Erfolg: Tierquälerischer „Brieftaubensport“ wird nicht zu deutschem UNESCO-Kulturerbe – PETA begrüßt tierfreundliche Entscheidung
12. Dezember 2018