Freiburg: Lebende Mäuse auf illegalen Klebefallen im Müll entdeckt, Tiere qualvoll verstorben – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierquäler gesucht: Einer Polizeimeldung zufolge haben Unbekannte mehrere Klebefallen mit lebenden Mäusen in einen öffentlichen Mülleimer an der Einmündung Hermannstraße/Herrenstraße geworfen. Als der Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebes den Behälter am 28. August leerte, entdeckte er darin mehrere aufeinandergestapelte Kartonbögen, auf denen je eine Maus klebte. Unbekannte hatten offenbar die Tiere mit den verbotenen Klebefallen über Tage hinweg gefangen. Trotz der Bemühungen eines Tierschutzvereins und tierärztlicher Unterstützung konnten die Mäuse nicht gerettet werden. Den Angaben zufolge ist es aufgrund der Lage des Mülleimers möglich, dass die Fallen mit den Mäusen aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug „entsorgt“ wurden. Die Polizei ermittelt und hat bereits mit einem Lebensmittelkontrolleur Gastronomiebetriebe in der Umgebung überprüft, jedoch bisher keine Hinweise auf einen Zusammenhang mit der Tat gefunden. Zeugen werden gebeten, sich beim zuständigen Fachdienst der Polizei unter 0761/21689-200 oder dem Polizeirevier Freiburg-Nord unter 0761/882-4221 zu melden.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Tritt ein Tier in eine Klebefalle, hängt es tagelang dort fest und leidet unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis es qualvoll stirbt“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Der Tierquäler, welcher die illegalen Fallen ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden. PETA fordert harte Strafen für Tierquäler, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Wer wehrlose Tiere quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.

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