Furtwangen: Zwei Dachse in Furtwangen offenbar grausam getötet –PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Einer Polizeimeldung zufolge wurden am 21. September zwei Dachse tot in der Nähe zur Bundesstraße 500 sowie nahe „Am Staatsberg“ gefunden. Die Todesursache soll in beiden Fällen nicht natürlichen Ursprungs sein und auch nicht auf einen Verkehrsunfall hindeuten. Vielmehr heißt es in der aktuellen Berichterstattung, dass ein Tier durch stumpfe Gewalt verstorben sei. Am Körper des zweiten Dachses sei ein Einschussloch entdeckt worden. Es bestehe Verdacht auf Jagdwilderei. Die Polizeidienststelle Tuttlingen nimmt unter der Nummer 07461 / 9410 Informationen von möglichen Zeugen entgegen.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder bei der Tierrechtsorganisation zu melden, telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail. Dies ist auch anonym möglich.

„Dachse sind friedliche Tiere, die einfach nur in Ruhe gelassen werden wollen. Wir hoffen, dass unsere Belohnung dazu beiträgt, den oder die Täter zu finden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. “Wir fordern harte Strafen für Tierquäler, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Wer wehrlose Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“

Bayern Spitzenreiter bei Dachstötungen

In Bayern werden jedes Jahr rund 25.000 Dachse legal im Rahmen der Jagdausübung getötet – deutlich mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Tiere werden von Hobbyjägern oft als  ‚Jagdkonkurrenz‘ betrachtet werden. PETA fordert ein Verbot der Jagd auf Dachse und andere Beutegreifer. Eine Publikation in der renommierten juristischen Fachzeitschrift „Natur und Recht“ beleuchtet die Jagd auf Dachse von der rechtlichen Seite [1]. Obwohl Dachse im Jagdgesetz in der Liste der jagdbaren Arten aufgeführt sind, reicht dies dem Autor zufolge allein nicht als Grund für ihre Tötung aus. Es muss demnach auch ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegen, etwa ein beabsichtigter Verzehr des Tieres oder seine Erlösung in Folge einer schweren Verletzung. Hieran fehle es bei der Jagd auf Dachse regelmäßig. Laut dem nordrhein-westfälischen Landesverband des NABU werden Dachse „ausschließlich aus Tradition“ getötet [2].

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes – sofern der Täter strafmündig ist. Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: ‚Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.‘ [3] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre ‚Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei‘ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.“

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Sönke Florian Gerhold: „Der vernünftige Grund zur Tötung eines Tieres am Beispiel der Dachsjagd – §17 Nr. 1 TierSchG im Lichte des Art. 20a GG und des Allgemeinen Teils des StGB“. In: NuR (2022) 44: 378–385. Online abrufbar unter: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s10357-022-4010-z.pdf. (02.10.2026).
[2] NABU NRW (2017): Der Dachs. Online abrufbar unter: https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/beutegreifer/04938.html. (02.10.2026).
[3] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. Online abrufbar unter: https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.

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