Berlin/Stuttgart, 21. Juli 2026 – Die Bundesregierung plant ein eigenständiges Gesetz für Tierversuche. Im Rahmen des im Koalitionsvertrag angekündigten Innovationsfreiheitsgesetzes sollen die Regelungen zu Tierversuchen aus dem Tierschutzgesetz herausgelöst und künftig in einem eigenen Gesetz zusammengefasst werden. Ethische und rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie gegen die Tötung aus rein wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten damit entfallen. Ein Bündnis von zehn Tierschutzorganisationen hat daher eine Bundestagspetition gegen das Vorhaben eingereicht. Diese kann ab sofort und bis zum 31. August online unterzeichnet werden. Werden mindestens 30.000 Unterschriften erreicht, befasst sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen. Das Bündnis kommentiert:
„Millionen Tieren droht durch die Ausgliederung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzes. Damit würde der Gesetzgeber gegen das in der Verfassung festgesetzte Staatsziel Tierschutz sowie den bei früheren Novellierungen des Tierschutzgesetzes beachteten Grundsatz, nicht hinter geltendes Recht zurückzugehen, verstoßen. ‚Überzählige‘ Tiere, die gezüchtet werden, ohne in einem Versuch eingesetzt zu werden, sowie Tiere, die den Tierversuch überlebt haben, könnten ohne den bislang im §17 Tierschutzgesetz geforderten ‚vernünftigen Grund‘ legal getötet werden. Unter anderem könnte auch die Pflicht zur art- und bedürfnisgerechten Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere entfallen. Tierversuchsbefürworter fordern zudem Erleichterungen im Genehmigungsverfahren, wodurch die Prüftiefe der Behörden weiter eingeschränkt werden könnte. Außerdem könnten Tierschutzverbände in Bundesländern mit Verbandsklagerecht die Möglichkeit verlieren, Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Während die Europäische Union den Übergang zu speziesrelevanten und tierleidfreien Methoden längst vorantreibt und deren Entwicklung, Validierung und rechtlich verpflichtende Anwendung gezielt fördert, plant die Bundesregierung, Tierversuche sogar zu erleichtern. Dabei sollte im Rahmen des Innovationsfreiheitsgesetzes vielmehr die Transformation hin zu zukunftstauglichen, tierleidfreien Methoden gesetzlich verankert werden. Nur so kann Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit international sichern. Wir fordern eine innovative, speziesrelevante und tierleidfreie Wissenschaft.“
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
Das Tierschutzbündnis besteht aus: Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Deutscher Tierschutzbund e.V., mensch fair tier e.V., Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V., Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V., Team Tierschutz gGmbH und PETA Deutschland e.V.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
