Gerlingen / Stuttgart, 24. April 2023 – Leben in Dunkelheit: Nur wenige Meter vom Gerlinger Rathaus entfernt werden mehrere junge Rinder an einer viel befahrenen Straße im Erdgeschoss eines Wohnhauses gehalten. Den Aufnahmen und Angaben zufolge, die PETA zugeschickt wurden, müssen die Rinder auch tagsüber die meiste Zeit in weitgehender Dunkelheit ausharren. Denn der Stalltrakt des Gebäudes hat nur kleine Öffnungen und eine Beleuchtung des Innenbereichs wurde bisher nicht gesehen. Vermutlich erhalten die Tiere, die dort offenbar für die Fleischproduktion gemästet werden, keinen oder nur unregelmäßigen Freilauf. Die Tierrechtsorganisation hält diese Art der Rinderhaltung für nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und hat daher vergangenen Dienstag das Kreisveterinäramt Ludwigsburg um eine Kontrolle gebeten und eine Auflösung der Haltung gefordert.
„Vermutlich stammt die Haltung noch aus einer Zeit, in der es von einigen Menschen als normal angesehen wurde, Rinder ihr Leben lang in lichtarme, winzige Ställe einzusperren. Dabei wissen wir schon lange, dass gerade Jungtiere psychisch sehr unter der dauerhaften Haltung in dunklen Ställen sowie der Trennung von der Mutter leiden“, so Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz, PETA-Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie. „Dies ist ein weiterer Beweis, dass Tierleid auch in den kleinsten Betrieben stattfindet. Deshalb spricht sich PETA für eine vegane Lebensweise aus.“
Tierschutzwidrige Haltung kein Einzelfall
Immer wieder erreichen PETA Whistleblower-Meldungen von tierfreundlichen Menschen – darunter auch viele Hinweise zu Missständen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Diese Beobachtungen zeigen deutlich, dass es bei der Tierhaltung nicht auf die Betriebsgröße und Tieranzahl ankommt. Auch in kleineren Betrieben leiden Tiere in der Fleisch- und Milchindustrie. Das Wohl des einzelnen Individuums zählt in der auf Profit ausgelegten Landwirtschaft nicht. Eine detaillierte gesetzliche Regelung zur Haltung von über sechs Monate alten Rindern fehlt noch immer. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung finden sich zwar konkrete Regeln für jüngere Tiere, diese beschränken sich aber auf minimale Anforderungen und haben mit einem artgerechten Leben nichts zu tun. [1] In der Tierschutzleitlinie für „Mastrinder“ des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wird jedoch ausdrücklich darauf verwiesen, dass Rindern ausreichend Licht zur Verfügung zu stellen ist. Zudem wird in Zusammenhang mit Stallhaltungen betont, wie wichtig Tageslicht für die Tiere ist. [2]
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
[1] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.: „Mastrinderhaltung“, Merkblatt Nr. 112 (Stand: 2007)
[2] Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2018): „Tierschutzleitlinie für Mastrinderhaltung“. Online abrufbar unter: www.laves.niedersachsen.de/download/139604/Tierschutzleitlinie_fuer_die_Mastrinderhaltung.pdf (24.04.2023)
Die jungen Rinder leben in fast vollständiger Dunkelheit. / © PETA Deutschland e.V.
Das Foto steht hier zum Download für die redaktionelle Berichterstattung zur Verfügung
Weitere Informationen:
PETA.de/Rinderhaltung
PETA.de/Kühe
PETA.de/Kälber
Pressekontakt:
Stefanie Bacher, +49 711 860591-431, [email protected]