Oranienburg-Friedrichsthal / Stuttgart, 4. April 2017 – Strafe für den Tierquäler: Im Juni 2016 hatte PETA Anzeige erstattet, nachdem ein Fuchs auf einem Oranienburger Grundstück in einem illegalen Tellereisen gestorben war. Das Tier erlitt schreckliche Qualen und erlag seinen schweren Verletzungen noch vor Eintreffen der herbeigerufenen Polizei. Nun wurde der Rentner, der die Falle in seinem Garten aufgestellt hatte, vom Amtsgericht Oranienburg wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Das Tellereisen wurde eingezogen und die Vernichtung der Falle beantragt.
„Tellereisen zählen zu den brutalsten Fang- und Tötungsapparaten. Die zuschnappenden Stahlzähne graben sich wie Messer in das Fleisch der Tiere und verursachen schwerste Verletzungen an Muskeln, Sehnen und Knochen“, so Sophie Nouvertné, Syndikusrechtsanwältin bei PETA. „Obwohl die Verwendung illegal ist, sterben jedes Jahr etliche Tiere in diesen grausamen Fallen. Wir begrüßen die Entscheidung des Amtsgerichts Oranienburg, eine Geldstrafe gegen den Fallensteller zu verhängen.“
Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten – der Handel mit den Fallen hingegen ist in Deutschland paradoxerweise noch erlaubt. Dadurch kommen die verbotenen Fallen immer wieder zum Einsatz. Tellereisen gelten zudem als „quälerische Fanggeräte“ im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 9 des Bundesjagdgesetzes.
PETA setzt sich für ein grundsätzliches Verbot der Jagd ein. Wie auch andere Wildtiere dienen Füchse den Jägern lediglich als lebendige Zielscheibe. Weder aus wildbiologischer noch aus gesundheitlicher Sicht besteht ein Grund für die massenhafte Bejagung dieser Beutegreifer. Die Gefahr einer Krankheitsübertragung durch Füchse ist nahezu auszuschließen. Deutschland ist seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut, und der Fuchsbandwurm zählt zu den seltensten Parasitosen Europas. Die Jagd auf Füchse hat außerdem keine regulierenden oder reduzierenden Auswirkungen auf die Population, weil Verluste rasch durch Zuwanderung und steigende Geburtenraten ausgeglichen werden. Auch das von den Jägern vorgeschobene Argument des Artenschutzes ist Augenwischerei. Füchse ernähren sich vornehmlich von Mäusen. Populationsrückgänge betroffener Arten, wie beispielsweise dem Feldhasen, sind überwiegend auf den Lebensraumverlust und das schwindende Nahrungsangebot zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die Jäger in Deutschland selbst jedes Jahr mehr als 200.000 Feldhasen töten.
Aufgrund dieser Fakten hat die Regierung in Luxemburg bereits im April 2015 ein Verbot der Jagd auf Füchse durchgesetzt.
Weitere Informationen:
PETA.de/Fallenjagd
PETA.de/Fuchs-in-Tellereisen-Freiheitsstrafe
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