Greifvogel in illegalem Tellereisen in Buchen gefangen und schwer verletzt, Tier tot – PETA erstattet Strafanzeige

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PETA erreichte eine Meldung der Tierrettung Odenwald Hohenlohe e.V. zu einem Greifvogel, der in eine illegale Schlagfalle geraten sei. Die Tierretter hätten den Vogel vergangenen Mittwochabend bei einem Einsatz auf einem Grundstück in Buchen entdeckt. Auf dem Gelände sollen um ein in einem Käfig mutmaßlich als Köder gefangenes Huhn herum mehrere Tellereisen platziert worden sein. Eine der Fallen habe den Greifvogel erwischt und schwer verletzt. Wegen durchtrennter Sehnen und Muskeln habe nur noch sein Leiden beendet werden können. Laut der mitteilenden Person handle es sich um einen jungen Habicht. Die Tierrechtsorganisation hat den Fall an die Naturschutzbehörde sowie die Untere Jagdbehörde gemeldet, damit diese Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten und sicherstellen, dass keine weiteren Schlagfallen in der Umgebung aufgestellt wurden. Zudem wird PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mosbach wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Strafgesetzbuch erstatten.

„Der Tierquäler, der die illegalen Tellereisen ausgelegt hat, muss dringend zur Rechenschaft gezogen werden“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. „Der Vogel hat sicher unvorstellbare Schmerzen erlitten und panische Angst gehabt. Tellereisen sind grausame Fanggeräte, die regelmäßig unermessliches Leid verursachen und nicht nur Tiere, sondern auch Kinder schwer verletzen können. Deshalb müssen auch Kauf und Verkauf dieser gefährlichen Fallen endlich konsequent verboten werden, nicht nur deren Einsatz.“

Handel mit Tellereisen in Deutschland weiterhin erlaubt

Bereits seit 1995 ist die Nutzung von Tellereisen in der Europäischen Union verboten, in Deutschland durch das Jagdrecht schon seit 1934. Der Handel mit diesen Fallen hingegen ist in Deutschland noch erlaubt. Um dem zunehmenden Gebrauch der gefährlichen Fanggeräte vorzubeugen, fordert PETA daher das Bundeswirtschaftsministerium auf, ein Verkaufsverbot von Tellereisen in der Bundesrepublik zu erlassen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Ein Greifvogel ist mit dem Fuß in einer Schlagfalle gefangen.

Hinweis: Der folgende Link führt zu Bildmaterial, das Blut sowie eine offene Wunde zeigt.

Dieses und zwei weitere Bilder können hier heruntergeladen werden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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