Hofgeismar: Schwangere Kuh auf der Flucht erschossen – PETA erstattet Strafanzeige gegen verantwortlichen Landwirt und Förster

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Sinnlose Tötung ohne gesetzliche Grundlage: Einem Medienbericht zufolge endete die Flucht für eine schwangere Kuh am 17. August in Sababurg tödlich. Laut den Angaben ist sie beim Verladen auf einen Anhänger über eine 1,60 Meter hohe Absperrung gesprungen. Anschließend lief das vierjährige Tier in ein Maisfeld. Nach fünf Stunden Suche, unterstützt von Polizei, Feuerwehr und Förster, endete der Einsatz. Das Maisfeld wurde auf drei Seiten eingezäunt, damit das Tier selbstständig zum Stall zurückkehren konnte. Eine zweite Kuh sollte dabei als „Locktier“ dienen. Gegen 05:30 und 07:30 Uhr entdeckte der Landwirt die geflohene Kuh nahe dem Forsthaus Bensdorf, konnte sie aber nicht anlocken. Um circa 9 Uhr sei sie auf einem Feldweg zwischen zwei Maisschlägen auf den Landwirt und den Förster zu gerannt. Der Landwirt flüchtete ins Auto, während der Förster fünfmal auf die Mutterkuh schoss und sie damit tötete. Da die Tötungserlaubnis gegen geltendes Recht verstößt, hat die Tierrechtsorganisation am 5. September bei der Staatsanwaltschaft Kassel Strafanzeige erstattet.

„Wir hätten es für richtig gehalten, die werdende Mutter auf einem Lebenshof unterzubringen und damit ein Zeichen zu setzen. Das Jagdgewehr grundlos auf ein Lebewesen zu richten, zeigt einmal mehr, wie gering das Leben sogenannter Nutztiere in unserer Gesellschaft geschätzt wird“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Eine bereits gestresste Kuh mit Maschinenpistolen stellen zu wollen, hat die Situation sicher nur verschlimmert und zeigt, dass diese Menschen offenbar keine Empathie für Tiere haben. Wer das ganze Leid in der tierhaltenden Industrie verhindern möchte, lebt vegan.“

Laut § 17 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes muss für die Tötung eines Tieres ein „vernünftiger Grund“ vorliegen. Die schwangere Kuh hatte auf ihrer Flucht weder Sachschaden verursacht noch Menschen in Gefahr gebracht und behinderte nicht den Straßenverkehr. Zudem wurde dem Tier der Meldung zufolge auf einem Feld begegnet, sodass sie laut PETA ohne Probleme mittels Fernbetäubung hätte betäubt werden können.

Entkommene Tiere trotz Alternativen meist getötet

Wenn Tiere aus schlecht gesicherten Weiden oder während des Verladens zum Schlachthaus ausbrechen, reagieren sie auf Menschen verständlicherweise panisch und irren auf ihrer Flucht oft planlos umher. Für andere Lebewesen kann daraus eine gefährliche Situation entstehen, weshalb diese Tiere meist erschossen werden. Oftmals könnten sie jedoch betäubt und eingefangen werden, wie 2018 ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Hamm zeigte. Für Bulle „Sultan“ wurde dort sogar der Zugverkehr stillgelegt, bis er durch einen Betäubungsschuss wieder eingefangen werden konnte. Bei diesen Vorfällen wird deutlich, dass bei der Wahl zwischen tödlichem Schuss und Betäubung in erster Linie der wirtschaftliche Wert des geflohenen Lebewesens für den Betrieb über dessen Leben und Tod entscheidet. Der Nutzen von Tieren in der Landwirtschaft wird nach kalten Zahlen bemessen – und nicht danach, dass sie fühlende Lebewesen mit einem Recht auf Glück, Unversehrtheit und Leben sind. Werden ausgebrochene Tiere wieder eingefangen, müssen sie in der Regel ihr Dasein unter artfremden Bedingungen in der Landwirtschaft fristen und werden dann im Schlachthaus getötet. Daher fordert PETA, dass sie an einen Lebenshof abgegeben werden, damit sie ihr Leben dort weitestgehend selbstbestimmt verbringen können.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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