Hutthurm: Fuchs stirbt qualvoll durch Schlagfalle – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierrechtsorganisation fordert Verbot von Schlagfallen in Bayern

Tätersuche: Einem Medienbericht zufolge ist ein Fuchs in Hutthurm in eine Schlagfalle geraten. Vergangenen Sonntagmorgen fand ein Zeuge das tote Tier in seiner Grundstückseinfahrt. Die hinzugerufene Polizei konnte feststellen, dass der Fuchs zuvor in eine im Bereich Brennschinken aufgestellte Schlagfalle geraten sei. Schwer verletzt schleppte sich das Tier dann in die Einfahrt und verstarb dort. Die Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Jagdwilderei und bittet unter 0851/95110 um Hinweise.

PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Bayern

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Der Tierquäler, der die Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Ein so gefangenes Tier muss entsetzliche Schmerzen durchleiden, bis es entdeckt wird oder qualvoll stirbt. Auch Menschen können durch solche Vorrichtungen schwer verletzt werden. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso der Einsatz sogenannter Totschlagfallen in Bayern unter bestimmten Bedingungen noch immer erlaubt ist. Wir fordern die Landesregierung auf, die grausame Jagd mit den Fangeisen endlich zu verbieten.“

Bestimmte Arten von Schlagfallen dürfen in acht Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden – so auch in Bayern. Da auch legal ausgelegte Schlagfallen viel Tierleid verursachen, fordert PETA ein generelles Verbot der Fallenjagd in Deutschland.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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